Veterinäraufsicht

wachsamer Wasserbüffel

Wasserbüffel

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Am 10.01.2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) der Ausbruch der Maul-und Klauenseuche bei einem Wasserbüffel amtlich festgestellt.
Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung von Klauentieren (u.a. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Alpakas) und Rüsseltieren. Die Erkrankung wurde in Deutschland das letzte Mal im Jahr 1988 festgestellt. In der Europäischen Union trat die Erkrankung zuletzt 2011 in Bulgarien auf.Die Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung und gehört zu den weltweit bedeutendsten Tierseuchen.
Das MKS-Virus ist für Menschen weitgehend ungefährlich. Nur bei direktem Kontakt zu erkrankten Tieren wurden in der Vergangenheit in sehr wenigen Einzelfällen leichte fieberhafte Allgemeinerkrankungen beschrieben.

Für den gesamten Bezirk Pankow von Berlin wurde befristete Maßnahmen getroffen (siehe Amtliche Bekanntmachung Stand-Still). Der Bezirk Pankow liegt im östlichen Teil in der Sperrzone (Überwachungszone), mit besonderen Maßnahmen (siehe Amtliche Bekanntmachung Überwachungszone Maul- und Klauenseuche)

  • AMTLICHE BEKANNTMACHUNG StandStill- 3. Verlängerung, Maul- und Klauengespräche

    PDF-Dokument (29.0 kB)

  • AMTLICHE BEKANNTMACHUNG StandStill- 2. Verlängerung, Maul- und Klauenseuche

    PDF-Dokument (29.0 kB)

  • Amtliche Bekanntmachung StandStill, Maul- und Klauenseuche

    PDF-Dokument (166.6 kB)

  • Amtliche Bekanntmachung Überwachungszone Maul- und Klauenseuche

    PDF-Dokument (329.8 kB)

WONG SZE FEI / Fotolia.com

Aktuelle Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Amerikanische Faulbrut

Am 04.09.2024 wurde neben dem bereits amtlich festgestellten Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut vom 26.04.2024 ein weiterer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand im Nordwesten des Bezirks Pankow amtlich festgestellt.
Festlegung eines Sperrbezirks nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut
Das nachfolgend bestimmte Gebiet um den Standort des Bienenstandes wird zum Sperrbezirk erklärt:

Norden: Grenze zum Landkreis Oberhavel, 13159 Hauptstraße 148
Osten: 13127 Östliches Ufer des kleinen Biotopsees Arkenberge
Süden: 13159 Südliche Ortsteilgrenze Blankenfelde zwischen Blankenfelder Chaussee und Mönchmühler Straße
Westen: Bezirksgrenze Reinickendorf, Grenze zum Landkreis Oberhavel

  • Allgemeinverfügung Ausbruch Amerikanische Faulbrut

    PDF-Dokument (149.7 kB)

Aufhebung des nachfolgend benannten Sperrbezirkes aus der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 26.04.2024

Der Sperrbezirk umfasste folgende Grenzen:
Norden: 13189 Binzstr., Ecke Berliner Str.
Osten: 13086 Tino-Schwierzina-Str., Ecke Am Steinberg
10409 Schieritzstr., Ecke Greifswalder Str.
10407 Danziger Str., Ecke Bützowstr.
Süden: Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte/
Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg
Westen: Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte

Allgemeinverfügung vom 26.04.2024

  • Aufhebung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

    PDF-Dokument (48.2 kB)

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 26.04.2024

Am 26.04.2024 wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand im Bezirk Pankow amtlich festgestellt.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen vom 26.04.2024
Festlegung eines Sperrbezirks nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut

Das nachfolgend bestimmte Gebiet um den Standort des Bienenstandes wird zum Sperrbezirk erklärt:
Norden: 13189 Binzstr., Ecke Berliner Str.
Osten: 13086 Tino-Schwierzina-Str., Ecke Am Steinberg
10409 Schieritzstr., Ecke Greifswalder Str.
10407 Danziger Str., Ecke Bützowstr.
Süden: Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte/
Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg
Westen: Bezirksgrenze zum Bezirk Mitte

Ausbruch Amerikanische Faulbrut

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfuegung Ausbruch Amerikanische Faulbrut

    PDF-Dokument (59.4 kB)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

  • AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Blauzungenkrankheit

    des Ordnungsamtes Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
    vom 20.08.2024 zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
    Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. (rechts zum Download die gesamte Bekanntmachung)

    PDF-Dokument (93.0 kB) - Stand: 20.08.2024

  • Information über die Blauzungenkrankheit – BTV (Blue-Tongue-Virus)

    Information über die Blauzungenkrankheit – BTV (Blue-Tongue-Virus)

    PDF-Dokument (51.5 kB) - Stand: 2024

Wildschweine Bache und Frischlinge

Afrikanische Schweinepest: BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern.
Seit 2014 breitet sich die hochansteckende Afrikanische Schweinepest in Europa aus und bedroht Millionen Haus- und Wildschweine. Lebensmittel können diese, für den Menschen ungefährliche, Krankheit übertragen.
Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Weitere Infomationen:
Link zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Hier gelangen Sie zur Seite…

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

  • Handzettel Schweinepest

    Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in sechs Sprachen

    PDF-Dokument (566.9 kB)

Ein graues Pferd mit schwarzer Mähne im Vordergrund und im Hintergrund eine Wiese und Bäume

Information über West-Nil-Fieber – WNV (West-Nil-Virus)

Das West-Nil-Virus ist ein aus Afrika stammendes Virus, das durch blutsaugende Mücken übertragen wird. Im natürlichen Wirtskreislauf wird es zwischen Vögeln und Stechmücken übertragen. Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem WNV infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen werden.

Information über West-Nil-Fieber – WNV (West-Nil-Virus)

  • Information über West-Nil-Fieber

    PDF-Dokument (51.8 kB)

Tierschutz / Veterinäraufsicht

Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • Überwachung von permanenter bzw. vorübergehender Tierhaltung
  • Erteilung von Genehmigungen für gewerbliche Tierhaltung, Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Tierhaltern
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (z.B. Tierquälerei, Vernachlässigung von Tieren)
  • Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung sowie Beratung in Tierschutzfragen

Antrag nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • Antrag §11 Tierschutzgesetz

    PDF-Dokument (104.6 kB) - Stand: April 2024

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) Hundetrainer

    PDF-Dokument (218.1 kB)

Seite der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz

Gefahrenabwehr

Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlichen Tieren
  • Maßnahmen bei Gefährdung und Schädigung durch Haustiere (z.B. Hundebisse)
  • Genehmigung und Prüfung der Haltung gefährlicher Tiere und wildlebender Arten

Informationsmaterial

  • Antrag für das Halten gefährlicher Hunde

    PDF-Dokument (14.9 kB)

  • Antrag auf Ausnahme vom Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten

    PDF-Dokument (20.5 kB)

  • Antrag Dogwalker

    PDF-Dokument (152.3 kB)

  • Merkblatt Dogwalker

    PDF-Dokument (79.5 kB)

Weitere Informationsseiten

Auf der folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Hundegesetz und zu anerkannten Sachverständigen. Hier gelangen Sie zu den Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Abteilung Verbraucherschutz

Tierseuchenbekämpfung

Schutz von Tierbeständen und Einzeltieren vor Seuchen
  • Bekämpfung von Seuchenausbrüchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren
  • Vorbeugende Seuchenbekämpfung, z.B. Untersuchung von Tieren und Tierbeständen auf Seuchenfreiheit (Reise- und Tierverkehr), Durchführung von Impfmaßnahmen wie z.B. bei der Blauzungenkrankheit
  • Kontrolle der Kennzeichnungspflicht freilaufender Hunde
  • Überwachung von Tierausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen des Tierverkehrs
  • Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung, Beratung zu Tierseuchen bei Nutz- und Heimtieren

Informationsmaterial

  • Antrag auf Registrierung Nutztierhalter/ Imker

    PDF-Dokument (39.1 kB)

Weitere Informationen