Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Gelbes Schild mit Lebensmitteln und Tieren
Biene auf einer Blüte

ÖFFENTLICHE INFORMATION Amerikanische Faulbrut

Am 05.04.2023, 25.04.2023 und 26.09.2023 wurden in Bienenenbeständen im Bezirk Pankow (im Ortsteil Prenzlauer Berg) die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (I 2738; zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 17.4.2014 I 388) wird ein Sperrbezirk im Umkreis von 1 km um den Seuchenbetrieb eingerichtet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für die im Sperrbezirk ansässigen Bienenhalter bekannt gegeben. Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 26.09.2023 wird der Sperrbezirk vergrößert.

*Norden: 13156 Herrmann-Hesse-Str 64 / Tschaikowskystraße 48
*Osten: 13187 Pankgrafenstr., 13187, 13189 Berliner Straße, 10439 Stavangerstr.
*Süden: 10439 Stavangerstr., Bornholmer Straße
*Westen: Bezirksgrenze zu Reinickendorf/ Bezirksgrenze zu Mitte

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

    Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 26.09.2023 des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen.

    PDF-Dokument (104.8 kB) - Stand: 26.09.2023

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 05.04.2023

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 05.04.2023 des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen.

    PDF-Dokument (605.3 kB) - Stand: Stand 05.04.2023

  • Amtliche Bekanntmachung Amerikanische Faulbrut

    Laden Sie hier die Information zur Amtlichen Bekanntmachung herunter

    PDF-Dokument (474.4 kB) - Stand: 26.09.2023

Weiße gans auf ländlichen bauernhof

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Pankow von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten

Aufgrund
§ 2 Abs. 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes i.V.m. Nr. 16a Abs. 4 der Anlage
§ 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) und
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686)
in der jeweils geltenden Fassung
wird zur Vermeidung der Einschleppung und Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) angeordnet:

Download Allgemeinverfügung

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur öffentlichen Bekanntgabe

    PDF-Dokument (57.0 kB)

  • Fristverlängerung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur öffentlichen Bekanntgabe

    PDF-Dokument (87.6 kB)

Wildschweine Bache und Frischlinge

Afrikanische Schweinepest: BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern.
Seit 2014 breitet sich die hochansteckende Afrikanische Schweinepest in Europa aus und bedroht Millionen Haus- und Wildschweine. Lebensmittel können diese, für den Menschen ungefährliche, Krankheit übertragen.
Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Weitere Infomationen:
Link zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Hier gelangen Sie zur Seite…

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

  • Handzettel Schweinepest

    Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in sechs Sprachen

    PDF-Dokument (566.9 kB)

Praktikum für angehende Veterinärmediziner/innen

Aus organisatorischen Gründen stehen im Jahr 2022 keine Praktikumsplätze zur Verfügung.

Lebensmittelaufsicht

Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Gesundheitsschädigung
  • Kontrolle von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Gegenstände des täglichen Bedarfs) von der Produktion bis zum Verbraucher, einschließlich Transport, Lagerung und Kennzeichnung
  • Kontrolle der Betriebshygiene in Produktionsstätten, im Groß- und Einzelhandel sowie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen in Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Krankenhäusern u.a.)
  • Überwachung der Einhaltung der Handelsklassen- und Preisauszeichnungsvorschriften
  • Beratung von Bürgern in lebensmittelhygienischen Fragen
  • Beratung bei Bauvorhaben von Lebensmittelbetrieben
  • Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben
  • Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Beratung von Gewerbetreibenden hinsichtlich lebensmittelhygienischer Fragen, Bauplanungen und technischer Ausrüstungen zur Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben und Handelseinrichtungen

Informationsmaterial

  • Allgemeine Informationen für Gewerbetreibende

    PDF-Dokument (10.9 kB)

  • Anmeldeformular Lebensmittelbetrieb

    PDF-Dokument (15.5 kB)

  • Merkblatt Allgemeine bauliche und räumliche Voraussetzungen

    PDF-Dokument (28.0 kB)

  • Prinzipskizze Lebensmittelbetrieb

    PDF-Dokument (99.1 kB)

  • Hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen

    PDF-Dokument (23.6 kB)

  • Merkblatt Allergenkennzeichung

    PDF-Dokument (46.8 kB)

EU-Zulassungsnummer
Gewerbetreibende, die eine EU-Zulassungsnummer für ihren Betrieb benötigen, finden die notwendigen Unterlagen beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die fertig erstellten Anträge sind dann hier im Bezirk bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht einzureichen. Nach Überprüfung der Unterlagen werden diese dann durch uns an die zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Liste mit zugelassenen Gegenprobensachverständigen gibt es gleichfalls beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Lebensmittelwarnungen

Tierschutz / Veterinäraufsicht

Schutz des Tieres vor Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • Überwachung von permanenter bzw. vorübergehender Tierhaltung
  • Erteilung von Genehmigungen für gewerbliche Tierhaltung, Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Tierhaltern
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (z.B. Tierquälerei, Vernachlässigung von Tieren)
  • Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung sowie Beratung in Tierschutzfragen

Antrag nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • Antrag §11 Tierschutzgesetz

    PDF-Dokument (58.9 kB)

Seite der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz

Gefahrenabwehr

Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlichen Tieren
  • Maßnahmen bei Gefährdung und Schädigung durch Haustiere (z.B. Hundebisse)
  • Genehmigung und Prüfung der Haltung gefährlicher Tiere und wildlebender Arten

Informationsmaterial

  • Antrag für das Halten gefährlicher Hunde

    PDF-Dokument (14.9 kB)

  • Antrag auf Ausnahme vom Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten

    PDF-Dokument (20.5 kB)

  • Antrag Dogwalker

    PDF-Dokument (20.3 kB)

  • Merkblatt Dogwalker

    PDF-Dokument (79.5 kB)

Weitere Informationsseiten

Auf der folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Hundegesetz und zu anerkannten Sachverständigen. Hier gelangen Sie zu den Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Abteilung Verbraucherschutz

Tierseuchenbekämpfung

Schutz von Tierbeständen und Einzeltieren vor Seuchen
  • Bekämpfung von Seuchenausbrüchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren
  • Vorbeugende Seuchenbekämpfung, z.B. Untersuchung von Tieren und Tierbeständen auf Seuchenfreiheit (Reise- und Tierverkehr), Durchführung von Impfmaßnahmen wie z.B. bei der Blauzungenkrankheit
  • Kontrolle der Kennzeichnungspflicht freilaufender Hunde
  • Überwachung von Tierausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen des Tierverkehrs
  • Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bevölkerung, Beratung zu Tierseuchen bei Nutz- und Heimtieren

Informationsmaterial

  • Antrag auf Registrierung Nutztierhalter/ Imker

    PDF-Dokument (39.1 kB)

Weitere Informationen

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung
  • Schlachttieruntersuchung: Untersuchung des lebenden Tieres auf Krankheiten, Verletzungen u.ä. die eine Schlachtung und Verwendung als Lebensmittel verbieten
  • Fleischuntersuchung: Untersuchung des geschlachteten Tieres auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
  • Wildtieruntersuchung: Untersuchung erlegter Wildtiere auf Unbedenklichkeit für die Verwendung als Lebensmittel
  • Probenahmen: Rückstandsanalysen, bakterielle Fleischbeschau und Untersuchung auf Hemmstoffe (z.B. Antibiotika u.ä.)