Am 10.01.2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) der Ausbruch der Maul-und Klauenseuche bei einem Wasserbüffel amtlich festgestellt.
Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung von Klauentieren (u.a. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Alpakas) und Rüsseltieren. Die Erkrankung wurde in Deutschland das letzte Mal im Jahr 1988 festgestellt. In der Europäischen Union trat die Erkrankung zuletzt 2011 in Bulgarien auf.Die Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung und gehört zu den weltweit bedeutendsten Tierseuchen.
Das MKS-Virus ist für Menschen weitgehend ungefährlich. Nur bei direktem Kontakt zu erkrankten Tieren wurden in der Vergangenheit in sehr wenigen Einzelfällen leichte fieberhafte Allgemeinerkrankungen beschrieben.
Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Veterinäraufsicht
Für den gesamten Bezirk Pankow von Berlin wurde befristete Maßnahmen getroffen (siehe Amtliche Bekanntmachung Stand-Still). Der Bezirk Pankow liegt im östlichen Teil in der Sperrzone (Überwachungszone), mit besonderen Maßnahmen (siehe Amtliche Bekanntmachung Überwachungszone Maul- und Klauenseuche)
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG StandStill- 3. Verlängerung, Maul- und Klauengespräche
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG StandStill- 2. Verlängerung, Maul- und Klauenseuche
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Amtliche Bekanntmachung StandStill, Maul- und Klauenseuche
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Amtliche Bekanntmachung Überwachungszone Maul- und Klauenseuche
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Allgemeinverfügung Ausbruch Amerikanische Faulbrut
Allgemeinverfügung vom 26.04.2024
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Aufhebung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Ausbruch Amerikanische Faulbrut
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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfuegung Ausbruch Amerikanische Faulbrut
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Blauzungenkrankheit
des Ordnungsamtes Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
vom 20.08.2024 zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. (rechts zum Download die gesamte Bekanntmachung) -
Information über die Blauzungenkrankheit – BTV (Blue-Tongue-Virus)
Information über die Blauzungenkrankheit – BTV (Blue-Tongue-Virus)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
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Handzettel Schweinepest
Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in sechs Sprachen
Information über West-Nil-Fieber – WNV (West-Nil-Virus)
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Information über West-Nil-Fieber
Tierschutz / Veterinäraufsicht
Antrag nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
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Antrag §11 Tierschutzgesetz
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) Hundetrainer
Informationsmaterial
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Antrag für das Halten gefährlicher Hunde
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Antrag auf Ausnahme vom Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
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Antrag Dogwalker
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Merkblatt Dogwalker
Informationsmaterial
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Antrag auf Registrierung Nutztierhalter/ Imker
Kontakt
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Sprechzeiten
Nur nach Vereinbarung
E-Mail
nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur
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Postfach 730113
13062 Berlin
- Tel.: (030) 90295-5130
- Fax: (030) 90295-5823
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