Berliner Hundegesetz

Zwei kleine Hunde werden von einer Frau an einer Leine durch den Park geführt

In Berlin trat am 22. Juli 2016 ein neues Hundegesetz in Kraft (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin – HundeG). In Verbindung mit diesem wurden zwei Rechtsverordnungen erlassen. Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ bestimmt, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land Berlin als gefährlich eingestuft werden (sogenannte „Rasseliste“). Die „Hundegesetzdurchführungsverordnung” beinhaltet vor allem Regelungen zum Nachweis der Sachkunde und zum Berliner Hunderegister. Die Anlage 4 der Verordnung enthält außerdem ein Muster der Bescheinigung über den Erwerb eines Hundes. Die sogenannte Erwerbsbescheinigung ist gemäß § 16 Absatz 4 Hundegesetz bei Abgabe eines Hundes auszustellen und vom Erwerber aufzubewahren..

Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in der unten stehenden Zusammenstellung unseren FAQs.

Berliner Hunderegister – Registrierungspflicht ab dem 01. Januar 2022

Ab dem 01. Januar 2022 sind nach dem Berliner Hundegesetz alle Personen, die im Land Berlin einen Hund dauerhaft halten, verpflichtet, diesen auf eigene Kosten in einem zentralen Register anzumelden. Wenn die Hundehaltung bereits vor dem Inkrafttreten des Registers am 01.01.2022 begonnen hat, gilt eine Übergangsregelung von sechs Monaten. In diesem Fall müssen Hunde spätestens bis zum 01.07.2022 durch ihre Halterin oder ihren Halter angemeldet werden. Das sogenannte „Hunderegister“ dient in erster Linie der Durchführung des Berliner Hundegesetzes, aber unter anderem auch dem Vollzug des Tierschutzgesetzes sowie der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes. Mit Hilfe des Hunderegisters können insbesondere Hunde identifiziert und Halterinnen sowie Halter festgestellt werden. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise die letzten Besitzerinnen und Besitzer von aufgefundenen Hunden ermitteln. Das Hunderegister bildet zudem die Grundlage für statistische Auswertungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von bestimmten Rassen oder Kreuzungen. Sollte sich aus den gewonnenen Daten der Bedarf ergeben, können die Hunderassen, die in der Gefährliche-Hunde-Verordnung des Landes Berlins (GefHuVO) als gefährlich gelistet sind, angepasst werden. Bezüglich der Registrierungspflicht ist weiterhin Folgendes zu beachten:
  • Anmeldungen in anderen Haustierregistern ersetzen eine Registrierung im zentralen Register nicht.
  • Die Eintragung in das zentrale Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei der Hundesteuerstelle des zuständigen Finanzamtes (Hundesteuer).

Das zentrale Register wird von der GovConnect GmbH aufgrund Beleihung geführt.

Hier gelangen Sie zum Berliner Hunderegister: www.hunderegister.berlin.de

FAQs zum Hundegesetz und zur Durchführungsverordnung

  • Fragebogen für den Wesenstest nach § 9 HundeG, § 8 HundeG-DVO

    PDF-Dokument (47.1 kB)

  • Bewertungsbogen für den Wesenstest nach § 9 HundeG, § 8 HundeG-DVO

    PDF-Dokument (636.6 kB)

  • Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis des Wesenstests zur Vorlage bei der zuständigen Behörde § 9 Abs. 2 HundeG i.V.m. § 8 Abs. 5 DVO

    PDF-Dokument

  • Bewertungsbogen für die Gehorsamsprüfung nach § 7 Abs. 1 HundeG i. V. m. § 7 Abs. 2 HundeG-DVO

    PDF-Dokument

  • Bescheinigung über das Ergebnis der Sachkundeprüfung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde

    PDF-Dokument (36.8 kB)

  • Fragen und Antworten zur theoretischen Sachkundeprüfung

    PDF-Dokument (8.3 MB)

  • Informationen für Sachverständige

    PDF-Dokument (413.0 kB)

  • Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesestzes

    PDF-Dokument (72.3 kB)

  • Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundegesetzdurchführungsverordnung – HundeG-DVO)

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Anerkannte Sachverständige gemäß § 10 Abs. 2 HundeG - Rassegutachten

    PDF-Dokument (403.9 kB)

  • Anerkannte Sachverständige gemäß § 10 Abs. 3 HundeG - Sachkundeprüfungen

    PDF-Dokument (127.0 kB)

  • Anerkannte Sachverständige gemäß § 10 Abs. 4 HundeG - Wesenstest

    PDF-Dokument (230.8 kB)