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Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Berlin.
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Lebensmittelüberwachung

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist im Land Berlin die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde. Sie koordiniert, plant und steuert alle Angelegenheiten des Lebensmittelrechts von gesamtstädtischer Bedeutung und kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im Verkehr von Kosmetikprodukten, Tabakerzeugnissen und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, Daneben vertritt sie die Berliner Interessen in Beratungen mit dem Bund und den Ländern.
Ziele der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Rechtliche Vorgaben schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung beim Umgang mit Lebensmitteln, Kosmetikprodukten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen. Erzeuger, Hersteller, Importeure, Transporteure, Einzelhändler und Gastronomen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte diesen rechtlichen Anforderungen genügen.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die entsprechenden Vorschriften einhalten. Die Kontrolle erfolgt dabei entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Gewinnung bis zur Abgabe an die Verbraucher. Ebenso wird die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert beim Verkehr von Erzeugnissen nach dem Wein- und dem Tabakrecht, Kosmetikprodukten und Gebrauchsgegenständen des alltäglichen Bedarfs, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt. Die Kontrollen erfolgen sowohl in örtlichen Betrieben wie beispielsweise dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Lebensmittelhandwerk als auch im Internethandel.
Amtliche Information über Verstöße gegen lebens- und futtermittelrechtliche Vorschriften
Am 1. September 2012 sind die Regelungen des § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft getreten. Seit 2013 wurde § 40 Abs. 1a LFGB von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder jedoch nicht mehr vollzogen, nachdem verschiedene Oberverwaltungsgerichte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Veröffentlichungen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken sowie Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Normen mit EU-Recht vorläufig untersagt haben.
Im März 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über bestimmte Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht grundsätzlich verfassungskonform ist. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte gesetzliche Regelung zur Veröffentlichungsdauer ist zum 30. April 2019 erfolgt (6 Monate).
Die zuständigen Behörden – in Berlin die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke (VetLeb) – sind damit verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße zu veröffentlichen. Diese Informationspflicht betrifft drei Fallgruppen:- Rechtsverstöße durch Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstgehalten und Höchstmengen (Nr. 1 der Vorschrift)
- Rechtsverstöße durch Einsatz nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (Nr. 2 der Vorschrift)
- Verstöße in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholte Verstöße gegen Vorschriften, die dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen, sowie vor allem Hygiene- oder Täuschungsvorschriften (zum Beispiel Kennzeichnungsmängel), falls aufgrund des Verstoßes ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. (Nr. 3 der Vorschrift)
Sie erreichen die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke (VetLeb) über den Link: https://service.berlin.de/bezirksaemter/
Für den Inhalt der Information sind die jeweiligen Bezirke im Land Berlin verantwortlich.
Die oben genannten Informationen werden nicht auf unbegrenzte Dauer veröffentlich, sondern sind aufgrund § 40 Absatz 4 Buchstabe a LFGB sechs Monate nach ihrer Einstellung zu entfernen. Die Regelung nach § 40 Absatz 1a LFGB dient der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verbesserung der Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Sie stellen jedoch keine Warnung vor den aufgeführten Lebensmitteln, Futtermitteln wie auch Bedarfsgegenständen der Kosmetika oder Betrieben dar. Warnungen, insbesondere vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln finden Sie wie bisher auf der gemeinsamen Internetplattform der Länder: https://www.lebensmittelwarnung.de.
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen vor einer Veröffentlichung der o. g. Rechtsverstöße angehört werden. Aufgrund der Untersuchungszeiten in den Laboratorien sowie den üblichen Fristen für Anhörungsverfahren können Veröffentlichungen mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgen.“
Lebensmittelüberwachung durch die Bezirke
Aufgaben des LLBB und des LAGeSo
Jahresbericht zur Lebensmittelsicherheit in Berlin
Jahresbericht 2015 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
PDF-Dokument
Jahresbericht 2016 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
PDF-Dokument
Jahresbericht 2017 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
PDF-Dokument
Jahresbericht 2018 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
PDF-Dokument
Jahresbericht 2019 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben (Betriebskontrollen)
PDF-Dokument
Weiterführende Links zur Lebensmittel- und Produktsicherheit:
- Informationen zu Lebensmitteln und Lebensmittelsicherheit beim Verbraucherportal der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Lebensmittelsicherheit
- Informationen zur Lebensmittelsicherheit beim Bundesamt für Vebraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Informationen des Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Lebensmittelsicherheit
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit efsa
- Informationen zu Produktsicherheit, Produktwarnungen und Marktüberwachungsbehörden beim Verbraucherportal der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Wortlaut als PDF
- Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung BfR zur Produktsicherheit
- Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über Nanotechnologien im Alltag
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Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
- Tel.:
- (030) 90 13-3
- Fax:
- (030) 9013-2000