Tierschutzbeirat Berlin

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Tierschutzbeirates Berlin ist bei der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin angesiedelt.

Aufgaben

Der seit 2018 bestehende Tierschutzbeirat für das Land Berlin hat die Aufgabe, die für Tierschutz zuständige Senatsverwaltung in Fragen des Tierschutzes zu beraten und die Arbeit auf diesem Gebiet im Land Berlin durch eigene Anregungen zu fördern und zu unterstützen. Der Beirat nimmt Anträge von Einzelpersonen und Organisationen, vom Tierschutzreferat, von den Mitgliedern des Beirates und von der oder dem Landestierschutzbeauftragten entgegen.
Alle Tierschutzorganisationen, die die Anerkennung gemäß § 2 des Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin vom 31. August 2020 (GVBI. S. 677) erhalten haben, können im Tierschutzbeirat vertreten sein. Drei weitere Mitglieder werden von der Landestierschutzbeauftragten benannt.
Der Tierschutzbeirat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern und Stellvertreter:innen aus folgenden Organisationen sowie weiteren Mitgliedern aus den Fachbereichen Tiermedizin, Tierethik und Wildtierschutz und Vertreter:innen von Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen.

  • Ärzte gegen Tierversuche e.V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
  • Bundesverband Tierschutz e.V
  • Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
  • NABU-Landesverband Berlin
  • PETA Deutschland e.V.
  • Tierärztekammer Berlin
  • Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.
  • TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V
  • Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz (Hauptstadtrepräsentanz Berlin)
  • Zoologischer Garten Berlin AG / Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH

Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Gremium trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr, in dringenden Fällen können auch kurzfristig Sitzungen einberufen werden.
Anträge für den Tierschutzbeirat sind ausschließlich per E-Mail oder per Post ausführlich und nachvollziehbar zu begründen und bis spätestens 4 Wochen vor der nächsten Beiratssitzung durch die Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten zuzuleiten.

Die Ergebnisse und das Datum der jeweils nächsten Sitzung werden auf der Website der Landestierschutzbeauftragten bekannt gegeben.

Bitte verwenden Sie für den Antrag folgendes Formular.

Pressemitteilungen Tierschutzbeirat

  • Antragsformular Tierschutzbeirat

    DOCX-Dokument (15.9 kB)

  • 2. Tätigkeitsbericht - Zeitraum 2020 - April 2022

    PDF-Dokument (95.9 kB)

  • 1. Tätigkeitsbericht - Zeitraum 2018 - 2020

    PDF-Dokument (474.4 kB)

  • Geschäftsanweisung des Tierschutzbeirates Berlin

    PDF-Dokument (506.3 kB)