Gentechnik ist die gezielte Manipulation des Erbguts eines Organismus mittels biotechnologischer Methoden und Verfahren. Hierfür werden DNA-Sequenzen isoliert, verändert und neu zusammengesetzt. Mit der veränderten DNA können wiederum gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt werden, die z. B. in Lebensmitteln ihren Weg zu den Verbrauchern und Verbraucherinnen finden.
Das Resultat der Anwendung gentechnischer Methoden ist immer ein Organismus mit “neuen” Eigenschaften, dessen genetisches Material in einer Weise – auch über Artengrenzen hinweg – verändert worden ist, und der unter natürlichen Bedingungen so nicht vorkommt.
Gentechnik

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Damit die Bevölkerung und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der Gentechnik geschützt werden, wird die Gentechnik behördlich überwacht. Für die ministeriellen Angelegenheiten der Gentechniküberwachung im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz zuständig. Die Behandlung ethischer Fragestellungen zur Gentechnik und zur Anwendung am Menschen gehört nicht dazu. Weitere Zuständigkeiten für die Gentechniküberwachung in Berlin liegen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Landeslabor Berlin-Brandenburg.
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