Lebensmittelkriminalität bekämpfen

Gemüse, Käse Fisch Fleisch und Öl unverpackt auf einer Steinplatte

Food Fraud/Lebensmittelkriminalität

Der Schutz vor Irreführung und Täuschung ist seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung, weshalb hierzu bereits zahlreiche Programme durchgeführt werden, aus denen sich ggfls. Hinweise auf „Food Fraud“ ergeben können. Der internationale Handel mit z.T. komplexen Warenströmen kann die Aufdeckung von „Food Fraud“ erschweren.
Am 14. Dezember 2019 ist die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 in Kraft getreten. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von „Food Fraud“ zu ergreifen. Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind neben den Gesundheitsgefahren und der Lebensmittelsicherheit zu beschränken, sondern auch auf das Risiko „Food Fraud“ auszurichten (Art. 9 Abs. 2 VO (EU) 2017/625).
Lebensmittelkriminalität / „Food Fraud“ liegt bei einem vorsätzlichen und unerlaubten Austausch oder Zusatz, der Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder bei täuschenden Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, vor.
Schon im Jahr 2014 nahm das Europäische Parlament Bezug auf den Anstieg der Zahl der Betrugsfälle mit Lebensmitteln.
Im Vordergrund der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität/Food Fraud“ stehen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmittelbetrug sowie der Schutz ihres Vermögens Es wurden auch Fälle von Verfälschungen, die ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Folge haben können, aufgedeckt. So kann der Zusatz von minderwertigen oder verbotenen Stoffen, wie z. B. von Melamin zu Milchpulver, Sudanrot-Farbstoff zu Gewürzen, Erdnüssen oder Cashews zu Haselnüssen, gesundheitliche Folgen für Verbraucher:innen haben.
„Food Fraud“ kann in folgenden Formen auftreten:

  • Zusatz eines lebensmittelfremden – exogenen – Stoffes zur Vortäuschung einer besseren Qualität oder zur Streckung;
  • Zusatz eines im Lebensmittel bereits enthaltenen – endogenen – Stoffes zur Streckung oder Vortäuschung einer höheren Qualität;
  • Verschnitt von verschiedenen – geographischen und/oder botanischen/tierischen – Herkünften ohne entsprechende Kennzeichnung;
  • Anwendungen nicht gekennzeichneter oder nicht erlaubter Herstellungsprozesse;
  • Falschdeklaration

Internationale Aktivitäten gegen Lebensmittelkriminalität

Seit 2011 koordinieren Europol und INTERPOL OPSON-Operationen, an denen weltweit Staaten teilnehmen. Ziel von OPSON ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Lebensmittelüberwachung, Zollverwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft) auf nationaler Ebene sowie auf europäischer/internationaler Ebene bei der Bekämpfung von Irreführung und Täuschung / betrügerischen Praktiken im Lebensmittelverkehr. Der Begriff „OPSON“ stammt aus dem Griechischen und beschreibt den wertgebenden Bestandteil des Essens, daher wurde er als Bezeichnung für die weltweit stattfindenden Operationen zur Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität gewählt. Die Behörden der teilnehmenden Staaten verfolgen dabei das Ziel der Aufdeckung und ggf. Sicherstellung von gefälschten oder qualitativ minderwertigen Lebensmitteln So wurden in den vergangenen Jahren z. B. Schwerpunkte bei Fisch, Haselnusserzeugnisse und Kaffee in den Fokus gestellt.

Food Fraud-Network

Die Europäische Kommission hat 2013 ein Netzwerk zur Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität, das sogenannte „Food Fraud-Network (FFN)“, ins Leben gerufen. Es umfasst die Kontaktstellen der derzeit 28 Mitgliedstaaten sowie der EFTA-Staaten. Es dient der Zusammenarbeit durch Kooperation und Kommunikation bei grenzübergreifenden „Food Fraud“- Fällen. Für Deutschland nimmt das Bundesamt für Verbrauchschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Kontaktstelle an dem Netzwerk teil. Die Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission erfolgt über das webbasierte Administrative Assistance and Cooperation System Food Fraud (AAC-FF). Alle Bundesländer, d.h. auch Berlin, sind Bestandteil dieses Netzwerks und haben Länder-Kontaktstellen eingerichtet.
In Berlin wurde darüber hinaus, ein „Runder Tisch“ zum gegenseitigen Austausch der Behörden über Lebensmittelkriminalität eingerichtet, an dem für die Lebensmittelaufsicht zuständige Stellen in den Berliner Bezirke, Polizei, Staatsanwaltschaft und das Landeslabor Berlin-Brandenburg teilnehmen.

Tortendiagram welches die am häufigsten gefälschten Lebensmittel darstellt

Häufig gefälschte Lebensmittel

Das AAC-System (Administrative Assistance and Cooperation System) ist ein elektronisches Kommunikationssystem für Amtshilfe und Zusammenarbeit. Das Diagramm stellt anhand von Meldungen aus dem AAC-FF-System dar, bei welchen Lebensmitteln 2018 besonders häufig Fälschungen festgestellt worden sind. Die Daten des Diagramms stammen aus dem jährlichen Bericht „The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018

  1. Fisch 24 %
  2. Fleisch 22 %
  3. Fette & Öle 16 %
  4. Alkohol 9 %
  5. Nahrungsergänzungsmittel 7 %
  6. Kräuter und Gewürze 6 %
  7. Sonstige Lebensmittel 5 %
  8. Tierische Nebenprodukte 4 %
  9. Honig und Gelée Royale 4 %
  10. Früchte und Gemüse 3 %

Fisch, Fleisch, Fette und Öle wurden besonders häufig gefälscht. So wird z. B. günstiger Fisch als Edelfisch deklariert, Sonnenblumenöl wird mit Chlorophyll gefärbt, um es als teures Olivenöl zu verkaufen und Garnelen werden mit Gel aufgespritzt. Dies sind nur einzelne Beispiele von den weitreichenden Methoden.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) und die Justizministerkonferenz (JuMiKo) haben 2016, angesichts der steigenden Bedeutung von Lebensmittelkriminalität, die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe von Lebensmittelüberwachung, Justiz und Polizei – unter Einbeziehung des Zolls – beschlossen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) unter Leitung Berlins wurde beauftragt, Vorschläge für eine koordinierte Bekämpfungsstrategie vorzulegen. 2018 legte die BLAG einen Bericht mit 35 Empfehlungen vor. Die VSMK am 28. April 2017 beschloss einstimmig, die Handlungsempfehlungen in Bund und Ländern umzusetzen.

  • Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Food Fraud - Lebensmittelkriminalität

    Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Food Fraud – Lebensmittelkriminalität

    PDF-Dokument (821.9 kB)

Links zu den zitierten Seiten und Dokumenten:

Die Beschlüsse der VSMK April 2016 und April 2017 stehen unter dem folgende Link zum Download zur Verfügung:

Weitere Informationen zum Thema „Food Fraud“/Lebensmittelkriminalität finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Unter anderem finden Sie dort ein kurzes Erklärvideo für „Food Fraud“
Erklärvideo über Food Fraud