Der Schutz vor Irreführung und Täuschung ist seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung, weshalb hierzu bereits zahlreiche Programme durchgeführt werden, aus denen sich ggfls. Hinweise auf „Food Fraud“ ergeben können. Der internationale Handel mit z.T. komplexen Warenströmen kann die Aufdeckung von „Food Fraud“ erschweren.
Am 14. Dezember 2019 ist die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 in Kraft getreten. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von „Food Fraud“ zu ergreifen. Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind neben den Gesundheitsgefahren und der Lebensmittelsicherheit zu beschränken, sondern auch auf das Risiko „Food Fraud“ auszurichten (Art. 9 Abs. 2 VO (EU) 2017/625).
Lebensmittelkriminalität / „Food Fraud“ liegt bei einem vorsätzlichen und unerlaubten Austausch oder Zusatz, der Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder bei täuschenden Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, vor.
Schon im Jahr 2014 nahm das Europäische Parlament Bezug auf den Anstieg der Zahl der Betrugsfälle mit Lebensmitteln.
Im Vordergrund der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität/Food Fraud“ stehen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmittelbetrug sowie der Schutz ihres Vermögens Es wurden auch Fälle von Verfälschungen, die ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Folge haben können, aufgedeckt. So kann der Zusatz von minderwertigen oder verbotenen Stoffen, wie z. B. von Melamin zu Milchpulver, Sudanrot-Farbstoff zu Gewürzen, Erdnüssen oder Cashews zu Haselnüssen, gesundheitliche Folgen für Verbraucher:innen haben.
„Food Fraud“ kann in folgenden Formen auftreten:
- Zusatz eines lebensmittelfremden – exogenen – Stoffes zur Vortäuschung einer besseren Qualität oder zur Streckung;
- Zusatz eines im Lebensmittel bereits enthaltenen – endogenen – Stoffes zur Streckung oder Vortäuschung einer höheren Qualität;
- Verschnitt von verschiedenen – geographischen und/oder botanischen/tierischen – Herkünften ohne entsprechende Kennzeichnung;
- Anwendungen nicht gekennzeichneter oder nicht erlaubter Herstellungsprozesse;
- Falschdeklaration