Voraussetzung für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Pferdefuhrwerksbetriebs ist eine gültige widerrufliche Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt wird.
Pferdefuhrwerksbetriebe
Bild: pure-life-pictures - Fotolia.com
Zum Schutz der Pferde und der beförderten Personen müssen Pferdefuhrwerksbetriebe, die in Berlin Kutschfahrten durchführen, eine Reihe von Vorgaben einhalten. Die aktuell geltenden Regelungen sind in den Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe festgeschrieben.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90 13-0
- Fax: (030) 9013-2000