Pferdefuhrwerksbetriebe

Pferdekutsche steht auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor

Zum Schutz der Pferde und der beförderten Personen müssen Pferdefuhrwerksbetriebe, die in Berlin Kutschfahrten durchführen, eine Reihe von Vorgaben einhalten. Die aktuell geltenden Regelungen sind im Berliner Leitfaden für Pferdefuhrwerksbetriebe festgeschrieben.

Gesetzliche Grundlage für die Unterhaltung eines Pferdefuhrwerksbetriebs

Voraussetzung für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Pferdefuhrwerksbetriebs ist eine gültige widerrufliche Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8c) des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt wird.

Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

Zum Schutz der zum Fahren eingesetzten Pferde und der beförderten Personen wurden bereits im Jahr 2009 Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe in Berlin erlassen. Diese Leitlinien haben sich in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich bewährt, bedurften aber angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (dichterer Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere im Innenstadtbereich verstärkte Exposition ggü. Lärm, Abgasen und Emissionen) einer Anpassung und Aktualisierung. Die umfassend überarbeiteten und im Mai 2019 veröffentlichten Leitlinien berücksichtigen sowohl die Tierschutz- als auch die Verbraucherschutzbelange. So wurden unter anderem die Einsatzzeiten der Pferde begrenzt und detaillierte Regelungen bzgl. der erforderlichen Pausenzeiten und Pausenbedingungen erlassen. Ein wichtiger Beitrag zum Wohl der eingesetzten Pferde ist zudem die Neuregelung, dass bei Temperaturen ab 30°C Kutschfahrten einzustellen sind. Um Menschen und Tiere weitestgehend vor Unfällen zu schützen, beinhalten die aktualisierten Leitlinien außerdem die Verpflichtung, dass jedes Gespann von einem pferdeerfahrenen Beifahrer/einer pferdeerfahrenen Beifahrerin begleitet werden muss.

  • Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

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  • Anlage 1 - Fahrtenbuch zu den Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

    PDF-Dokument (152.0 kB)