Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz darf nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsauskünfte in Angelegenheiten einzelner Verbraucher und Verbraucherinnen erteilen.
Verbraucherinformation
Bild: Mario Knoll- Fotolia.com
Der Begriff Verbraucherinformation meint Angaben zu Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige und relevante Informationen für eine bessere Einschätzung zum Kauf oder zur Verwendung bieten sollen. Quellen für Verbraucherinformationen sind z. B. die Hersteller von Produkten sowie Dienstleister, aber auch Behörden, Verbraucherzentralen und -organisationen sowie Erfahrungsberichte und Bewertungen. Der rechtliche Anspruch auf Verbraucherinformation ist im Verbraucherinformationsgesetz festgeschrieben.
Bitte beachten:
Bild: SenV
Ablaufdiagramm als Bild
Ablaufdiagramm als Download
-
Antragsverfahren Verbraucherinformationsgesetz (schematische Darstellung)
nicht barrierefrei
PDF-Dokument (87.6 kB)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90 13-0
- Fax: (030) 9013-2000