Der Begriff Verbraucherinformation meint Angaben zu Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern zuverlässige und relevante Informationen für eine bessere Einschätzung zum Kauf oder zur Verwendung bieten sollen. Quellen für Verbraucherinformationen sind z. B. die Hersteller von Produkten sowie Dienstleister, aber auch Behörden, Verbraucherzentralen und -organisationen sowie Erfahrungsberichte und Bewertungen. Der rechtliche Anspruch auf Verbraucherinformation ist im Verbraucherinformationsgesetz festgeschrieben.
Verbraucherinformation

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Antragsverfahren Verbraucherinformationsgesetz (schematische Darstellung)
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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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- Fax: (030) 9013-2000