Grundversorger dürfen ihre Preise erhöhen, wenn bei ihnen bestimmte Kosten steigen, auf die die Anbieter selbst keinen Einfluss haben – zum Beispiel, wenn die Preise von Strom und Gas an den Energiebörsen stark steigen. Ein Grundversorger muss seine Kundinnen und Kunden sechs Wochen im Voraus über die Änderung postalisch informieren, ansonsten ist die Preiserhöhung unzulässig.
Lesen Sie daher jeden Brief Ihres Strom- oder Gasanbieters genau durch, auch wenn das Schreiben zunächst unwichtig wirkt. Es kann immer passieren, dass die Schreiben eine Preiserhöhung enthalten. Leider kommt es nicht selten vor, dass Anbieter die Preiserhöhung zwischen vermeintlicher Werbung regelrecht verstecken, was nicht zulässig ist.
Wenn Sie mit ihrem Anbieter einen besonderen Tarif vereinbart haben, gelten Sie rechtlich als „Sonderkunde“. In diesem Fall darf Ihr Versorger die Preise nur ändern, wenn ein Preisänderungsrecht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten ist.