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Tierkörperbeseitigung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Bild: Mopic / Fotolia.com
Wenn das geliebte Haustier stirbt, darf es nicht einfach irgendwo vergraben werden. Auch die Entsorgung von sogenannten tierischen Nebenprodukten wie Schlachtabfällen oder fleischhaltigen Lebensmitteln in großen Mengen ist gesetzlich geregelt.