Verbraucherschutz

Menschliche Silhouetten mit Einkaufswagen und Einkaufstüten

Der Verbraucherschutz gliedert sich in die Bereiche Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Außerdem werden hier Themen der Agrar- und Ernährungspolitik sowie Gentechnik bearbeitet.

Zu den Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gehören die Lebensmittelüberwachung, der Tierschutz und die Fachaufsicht über das Landeslabor Berlin-Brandenburg. Hier werden auf Landesebene die Planungs-, Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln wahrgenommen. Die Durchführung der Lebensmittelüberwachung erfolgt in Berlin auf Bezirksebene. Rechtsgrundlage für die Lebensmittelüberwachung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, das Tabakerzeugnisse, Kosmetika, Bedarfsgegenstände sowie Futtermittel regelt.
Bei der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität “Food Fraud“ stehen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmittelbetrug sowie der Schutz ihres Vermögens im Vordergrund.

Im Bereich Qualitätsmanagement werden die Grundsatzangelegenheiten der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Futtermittelüberwachung- und Futtermittelhygiene bearbeitet. Die rechtlichen Grundlagen zur Verbraucherinformation sowie das Qualitätsmanagement in der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Berlin gelten ressortübergreifend.

Der wirtschaftliche Verbraucherschutz setzt dort an, wo Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr alltägliches Handeln mit wirtschaftlichen Interessen in Berührung kommen. Oberstes Ziel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist dabei der faire Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und der anbietenden Wirtschaft. Dazu gehören auch der Schutz und die Stärkung der wirtschaftlichen Interessen und der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um ihnen selbständiges Handeln auf Augenhöhe mit der Wirtschaft zu ermöglichen, bedarf es Information, Transparenz und Aufklärung.
Mit zahlreichen Projekten wird die Verbraucheraufklärung gefördert.

Weitere Handlungsfelder sind die Tarifgenehmigungen der Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe sowie Rechts- und Bundesratsangelegenheiten.