Weinrecht

Änderungen im Weinrecht

Am 3. November 2015 hat der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und damit eine grundlegende Erweiterung der geltenden Berliner Weinrechtsvorschriften beschlossen. Diese Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund der Neuregelungen in den europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zum Weinrecht, die es ab nächstem Jahr interessierten Weinanbaubetreibern ermöglichen, auch für Flächen im Land Berlin Genehmigungen zum Anbau von Rebpflanzen zu beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen sowie entsprechender Verfügbarkeit auch zu erhalten.
Die Verordnung ermöglicht es dem Land Berlin bis Ende des Jahres Pflanzrechte zu erwerben und zu gewähren.