Futtermittel

Rinder in einer Stallanlage fressen Stroh

Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz ist die oberste Futtermittelüberwachungsbehörde im Land Berlin. Sie regelt alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Futtermittelverkehrs und vertritt die Interessen Berlins in den Gremien der Futtermittelüberwachung auf Bundesebene.

Gesetzliche Grundlagen der Futtermittelüberwachung

Für die amtliche Futtermittelüberwachung gelten EU-weit einheitliche Regelungen. In Deutschland werden diese Regelungen durch das deutsche Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Futtermittelverordnung in nationales Recht umgesetzt. Im LFGB ist u. a. festgelegt, dass Verbraucher:innen bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht umfassend informiert werden müssen.

Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung

Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert den Umgang mit Futtermitteln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern und die Herstellung gesunder und rückstandsfreier Lebensmittel zu gewährleisten. Weitere Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung sind, Täuschungen im Handel vorzubeugen und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.

Durchführung der Futtermittelkontrolle

Mit der Durchführung der amtlichen Futtermittelüberwachung sind die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke beauftragt. Im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen nimmt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Marzahn-Hellersdorf die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung für alle Berliner Bezirke wahr. Die amtliche Futtermittelüberwachung umfasst alle Ebenen der Herstellung und des Handels von Futtermitteln bis hin zur Fütterung in landwirtschaftlichen Betrieben. Hierfür führen die Futtermittelkontrolleure vor Ort Betriebskontrollen, Buchprüfungen und Probenahmen durch. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter beraten außerdem Gewerbetreibende in Fragen des Futtermittelrechts und der Futtermittelhygiene und sind Ansprechpartner bei Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Aufgaben des Landeslabors bei der Futtermittelkontrolle

Die bei den amtlichen Kontrollen entnommenen Futtermittelproben werden im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Je nach Fragestellung werden hierbei u. a. folgende Parameter bestimmt: Inhaltsstoffe wie z. B. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Energiegehalte; unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Mykotoxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle; Zoonoseerreger wie Salmonellen und Listeria monocytogenes.

Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen nach der Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 183/2005

Gemäß der Futtermittelhygieneverordnung müssen alle Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind bei ihrer zuständigen Behörde registriert sein (Artikel 9 der VO (EG) Nr. 183/2005). Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Herstellen und Inverkehrbringen bestimmter Futtermittelzusatzstoffe) ist eine Zulassung der Betriebe erforderlich (Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005). Anträge zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen sind an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Marzahn-Hellersdorf zu richten.
Hierfür sind folgende Formulare zu verwenden:

  • Antrag Registrierung Zulassung Hersteller, Handel, Lager, Transport (Futtermittel)

    PDF-Dokument (121.0 kB)

  • Antrag Registrierung Zulassung Landwirte (Futtermittel)

    PDF-Dokument (164.7 kB)