Die Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten legt fest, welche Tierarten in diese Kategorie fallen und welche Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen erfüllt sein müssen. In Teil A der Anlage aufgeführte Arten dürfen grundsätzlich nicht von Privatpersonen gehalten werden. Teil B enthält ein Verzeichnis der Arten, die nur von Privatpersonen gehalten werden dürfen, die eine gültige Ausnahmegenehmigung besitzen.
Gefahrtiere
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Gefährliche Tiere wildlebender Arten dürfen in Berlin nicht von Privatpersonen gehalten werden, egal ob in der Wohnung oder anderswo. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Menschenaffen, große Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. Für einige weniger gefährliche Arten können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke Ausnahmegenehmigungen erteilen.
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Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90 13-0
- Fax: (030) 9013-2000