Hilfen und Entlastungspakete

Online-Beratung

Inhaltsverzeichnis

Die steigenden Energiepreise stellen zahlreiche Haushalte vor erhebliche Herausforderungen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden Entlastungen und Härtefallregelungen vorbereitet und auch bereits umgesetzt. Hilfen für Unternehmen werden auf einer gesonderten Seite dargestellt.

Berliner Entlastungspaket

Der Berliner Senat hat einen Krisenfonds zur Abfederung hoher Energiepreise eingeplant. Erste Maßnahmen wurden bereits beschlossen, weitere Hilfen werden derzeit erarbeitet. Ein besonderer Fokus liegt auf einkommensschwachen Haushalten und hilfebedürftigen Personengruppen.

Kündigungsmoratorium und Mietenstopp bei den städtischen Wohnungsunternehmen

Aufgrund der steigenden Energiekosten ist es notwendig, den Mieter:innen in Berlin Sicherheit in Bezug auf ihre Wohnungen und Gewerberäume zu geben. Zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten hat der Berliner Senat ein Kündigungsmoratorium bei den städtischen Wohnungsunternehmen verabschiedet. Dieses sieht vor, dass Kündigungen von Wohn- oder Gewerbemietverträgen wegen Zahlungsrückständen aufgrund der gestiegenen Energiekosten ebenso ausgeschlossen sind wie die Räumungen von bewohnten Wohnungen. Zudem können bei Mietrückständen individuelle Stundungsmöglichkeiten vereinbart werden. Weiterhin verzichten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften für die Dauer des Moratoriums auf Mieterhöhungen. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 werden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zurückgenommen.

Die Regelungen gelten zunächst bis Ende 2023 bei allen städtischen Wohnungsunternehmen, inklusive der Berlinovo. Damit werden rund 750.000 Berlinerinnen und Berliner in über 360.000 Mietverhältnissen in der Stadt ein vor einem Wohnungsverlust aufgrund der hohen Energiepreise geschützt. Der Berliner Senat appelliert an die Vermieter:innen der privaten Wohnungswirtschaft, sich dem Moratorium anzuschließen.

Härtefallfonds Energieschulden

Mit dem Härtefallfonds Energieschulden unterstützt der Berliner Senat Haushalte, die aufgrund der unerwarteten Energiepreissprünge nach dem russischen Überfall auf die Ukraine von Energiesperren bedroht sind.

Der Fonds steht insbesondere einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung, die ihre Energieschulden nicht aus eigenem Einkommen decken können. Hierzu wurde ein Online-Antragsverfahren geschaffen. Damit können Bürger:innen schnell und einfach einen Antrag stellen, sodass Sperren zügig aufgehoben bzw. verhindert werden können. Das Antragsverfahren steht im Service-Portal des Landes Berlins zur Verfügung.

Der Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes für einkommensschwache Haushalte. Er ergänzt Sozialleistungen, wo diese nicht greifen oder zur Verschuldung führen würden. Er wird einmalig ausgezahlt und setzt darauf, dass betroffene Menschen sich an die Energieschuldenberatung oder Energiebudgetberatung wenden, um zukünftige Härten zu verhindern.

Weitere Informationen, Dokumente und Hinweise finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und im FAQ-Bereich.

Heizkostenhilfe: Zuschüsse Öl-, Pellet-, Kohle- und Flüssiggasheizungen

Als erstes Bundesland bietet Berlin Haushalten und Gewerbetreibenden angesichts der Energiekrise eine 75 Millionen Euro schwere Heizkostenhilfe für Öl-, Pellet-, Kohle- und Flüssiggasheizungen. In Berlin betrifft dies ca. 330.000 Haushalte.

Die Heizkostenhilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der von den Eigentümer:innnen beantragt werden muss. Haushalte und Unternehmen, für welche der Energiepreis 2022 mehr als 1,7-mal höher als 2021 ausfällt, können die Heizkostenhilfe beantragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Kosten, die über das 1,7-fache der Kosten für das Jahr 2021 hinausgehen.

Die Heizkostenhilfe wird erst ab einer Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Die maximale Bewilligungssumme liegt bei 2.000 Euro. Der Antrag auf Heizkostenhilfe ist ab 31.01.2023 online auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich. Eigentümer:innen sind verpflichtet, die Unterstützung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter:innen weiterzugeben.

Beispielrechnung

Ein Haushalt hat im Jahr 2021 1000 Euro für das Heizen mit Kohle ausgegeben. 2022 betrug die Rechnung 2200 Euro, bei gleichem Verbrauch. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 2,2. Während der Faktor 1,7 lediglich 1700 Euro wären. Der Haushalt ist somit antragsberechtigt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2200 und 1700, also 80 % von 500 Euro. Somit erhält der Haushalt 400 Euro.

Netzwerk der Wärme

Mit einem Netzwerk der Wärme setzt Berlin ein Zeichen für den Zusammenhalt in Krisenzeiten. Das Netzwerk der Wärme schafft Orte für Austausch, Begegnung und Beratung in den Kiezen, damit alle Berliner:innen die Energiekrise besser bewältigen und gut durch den Winter kommen. Unter dem Motto “Gemeinsam geht es besser!” werden Türen geöffnet, Angebote erweitert und gemeinsame Momente geteilt.

Startschuss für das Netzwerk war die Unterzeichnung der Charta der Wärme am 4. November im Roten Rathaus durch Vertreter:innen aus Kultur, sozialer Arbeit, Handwerk, Wirtschaft, Banken, Gewerkschaften, Glaubensgemeinschaften und Migrantenorganisationen. Seither wird das Netzwerk der Wärme Schritt für Schritt aufgebaut.

Zur Kartenansicht des Netzwerks der Wärme.

29-Euro-Ticket und Sozialticket

Zwischen Oktober und April wurde ein 29-Euro-Ticket mit einer Gültigkeit im Tarifbereich Berlin AB als zeitlich begrenzte Übergangslösung bis zur Einführung des Deutschlandtickets angeboten. Der Senat arbeitet derzeit an attraktiven Anschlusslösungen für das 29-Euro-Abo Berlin AB.

Der Preis für das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) wird vorübergehend von 27,50 Euro auf 9 Euro pro Monat gesenkt. Die Preissenkung gilt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Sie trägt dazu bei, die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit wenig Geld vor dem Hintergrund stark steigender Lebenshaltungskosten sicherzustellen. Anspruchsberechtigt sind Berliner:innen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Opferrenten erhalten. Um das Sozialticket-S nutzen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis und eine “VBB-Kundenkarte Berlin-S”, die Sie bei der BVG derzeit ausschließlich online beantragen können. Sollte Ihnen eine Beantragung über das Online-Antrags-Portal der BVG nicht möglich sein, können Sie Ihren aktuell gültigen berlinpass oder Ihren gültigen Leistungsbescheid als Ersatz für die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ nutzen. Diese Übergangsregelung gilt bis 30. Juni 2023. Ab Mitte April können Sie die VBB-Kundenkarte Berlin-S auch schriftlich beantragen. Weiterführende Informationen zum Sozialticket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Nach der Einführung des Deutschlandtickets wird angestrebt, weiterhin ein preisreduziertes Berlin-Ticket S anzubieten.

Entlastungspakete des Bundes

Auf Bundesebene wurden bereits mehrere Entlastungspakete beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen der hohen Energiekosten für Bürger:innen abzumildern.

Die Entlastungspakete sehen eine Reihe von Erleichterungen für Bürger:innen vor. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Das Deutschlandticket für 49 Euro startet zum 1. Mai 2023. Mit dem Deutschlandticket können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in Deutschland genutzt werden. Weiterführende Informationen zum Deutschlandticket finden Sie auf der Website des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Der Vorverkauf hat bereits begonnen. Interessierte können das Deutschlandsticket unter anderem auf der Website der BVG bestellen.
  • Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage, welche den Ausbau erneuerbarer Energien fördert, entfallen. Sie betrug 3,27 Cent pro Kilowattstunde. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies eine Ersparnis von jährlich bis zu 300 Euro. Bei der EEG-Umlage handelt es sich um die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, mit welcher der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird.
  • Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie Rentner:innen erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro.
  • Familien erhalten einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. Weiterhin wurde das Kindergeld ab 2023 auf 250 Euro pro Monat erhöht.
  • Studierende und Fachschüler:innen erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Diese kann bis September 2023 unter www.einmalzahlung200.de beantragt werden.
  • Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich. Weiterhin wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen auf 250 Euro monatlich erhöht. Der Kinderzuschlag muss beantragt werden.
  • Empfänger:innen von Sozialhilfe erhalten einen einmaligen Betrag von 200 Euro.
  • Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 1 erhalten einen einmaligen Betrag von 100 Euro.
  • Personen, die Wohngeld beziehen, erhalten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro) und 415 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 540 Euro, je weiterem Familienmitglied 100 Euro)
  • Azubis und Bafög-Empfänger:innen erhalten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro.
  • Der Arbeitnehmerpauschalbetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Ebenfalls zum 1. Januar 2022 wurden der Grundfreibetrag und die Entfernungspauschale für Fernpendler:innen auf 10.347 Euro bzw. 38 Cent angehoben.
  • Von Juni bis August 2022 wurde das 9-Euro-Ticket im ÖPNV angeboten. Die Einführung eines bundesweiten Nahverkehrstickets für 49 Euro wird derzeit vorbereitet.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas wurde bis Ende März 2024 auf 7 Prozent gesenkt.

Strom- und Gaspreisbremse

Um die Bürger:innen und die Wirtschaft vor zu starken wirtschaftlichen Belastungen durch die steigenden Energiekosten zu schützen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesregierung einen bis 200 Milliarden Euro schweren wirtschaftlichen Abwehrschirm beschlossen. Dieser beinhaltet eine Strompreisbremse sowie eine Gas- und Wärmepreisbremse. Beide Energiepreisbremsen sind im März 2023 gestartet und gelten rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastungen greifen für Kund:innen automatisch.

Die Strompreisbremse soll und Haushalte und Unternehmen entlasten. Für eine Strommenge in Höhe von 80 Prozent des Verbrauchs im Vorjahr soll der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Preisdifferenz zum tatsächlich bezahlten Strompreis wird unabhängig des tatsächlichen Energieverbrauchs angerechnet. So bestehen für Bürger:innen und Unternehmen weiterhin deutliche Energiespar-Anreize. Für Industrieunternehmen sollen abweichende Vorgaben gelten.

Die Gaspreisbremse sieht eine Entlastung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauch vor. Der darüber hinausgehende Verbrauch wird nicht subventioniert. Verbraucher:innen erhalten eine direkte Entlastung durch niedrige monatliche Abschläge. Wer Gas spart, kann mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen. Vorgesehen ist eine Preisdeckelung von 12 Cent pro Kilowattstunde beim Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei der Fernwärme. Die Gaspreisbremse gilt für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Umfassende Informationen zu den beschlossenen Entlastungspaketen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums und der Bundesregierung

Wohngeld Plus

Seit Januar 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Um steigende Energiekosten abzufedern, beinhaltet das Wohngeld nun auch eine Heizkostenpauschale sowie eine Klimapauschale pro Quadratmeter, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die Wohngeldreform trägt somit maßgeblich zur Entlastung der Bürger:innen angesichts hoher Wohn- und Lebenshaltungskosten in der Energiekrise bei. Haushalte können mithilfe des Wohngeldrechners schnell überprüfen, ob sie einen Anspruch haben.

Berliner:innen können ihre Anträge auf Wohngeld online stellen:

Der Wohngeldantrag kann auch analog in Papierform gestellt werden. Wohngeld-Antragsformulare erhält man bei allen Bürgerämtern oder online zum Herunterladen und Ausdrucken. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Kulturfonds Energie

Seit Mitte März können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende Anträge für den Kulturfonds Energie des Bundes stellen. Der Fonds soll die Auswirkungen der Energiekrise auf den Kulturbereich abmildern. Für die Jahre 2023 und 204 stehen hierfür bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger werden im Rahmen des Kulturfonds Energie anteilig gefördert.

Anträge können unter www.kulturfonds-energie.de jeweils rückwirkend für einen Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gestellt werden. Über die kostenfreie Hotline 0800 6645685 erhalten Interessieren Montag bis Freitag in der Zeit von 09 bis 17:30 Uhr weiterführende Informationen.

Weiterführende Informationen

Wohnungen

Programme zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz

Im Zuge der Energiewende fördert das Land Berlin den Ausbau der erneuerbaren Energien – auch und insbesondere in der Energiekrise. Weitere Informationen

Arbeiten am Laptop

Hilfen für Unternehmen

Informationen zu den Liquiditätshilfen Energie und dem Landesprogramm Energieberatung. Weitere Informationen

Wohnungen

Energiesparmaßnahmen des Berliner Senats

Der Berliner Senat nimmt seine Verantwortung zur Sicherung der Energieversorgung wahr und setzt ein umfangreiches Energiespar-Paket um. Weitere Informationen

Waschmaschine mit Energielabel

Energie sparen: Tipps für Bürger:innen

Die Energieversorgung in Berlin ist aktuell stabil. Dennoch lohnt sich Energiesparen immer - ganz unabhängig von Krisensituationen Weitere Informationen

Smartphone

FAQ

Notfallplans Gas, Energiepreispauschale und Gasumlage: Fragen und Antworten zur Energiekrise. Weitere Informationen

Gasspeicher

Lagebild zur Energieversorgungssicherheit im Land Berlin

Speicherstand, Gasflüsse, Gasverbrauch: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informiert über den Sachstand und gibt eine Einschätzung zur Energieversorgungssicherheit im Land Berlin. Weitere Informationen