Gemeinsam durch die Energiekrise - Fragen und Antworten

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Energieversorgungssicherheit

  • Ist die Energieversorgung sicher?

    Die Gasversorgung in Deutschland ist laut Bundesnetzagentur derzeit stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Vorbereitung für den kommenden Winter 2023/2024 bleibt jedoch eine Herausforderung. Bei der Stromversorgung bewertet das Bundeswirtschaftsministerium die Lage als stabil und sieht derzeit keine kritischen Entwicklungen.

  • Sollte ich mich auf eine Energiekrise vorbereiten?

    Private Haushalte gehören zu sogenannten geschützten Kunden in der Gasversorgung. Daher ist sehr unwahrscheinlich, dass sie von verpflichtenden Abschaltungen der Gasversorgung betroffen sein werden. Grundsätzlich ist unsere Gesellschaft in hohem Maße auf eine sichere Gas- und Stromversorgung angewiesen. Wenn der Strom ausfällt, funktionieren beispielsweise die Heizung, der Computer, der Herd und das Licht nicht mehr. Stromausfälle sind nicht ungewöhnlich. Sie beschränken sich in der Regel aber auf sehr kurze Zeiträume.

    Krisenvorsorge im privaten Bereich ist dennoch sinnvoll. Sie hilft dabei, Ausfälle der Versorgung ein Stück weit zu überbrücken, ohne sofort auf Hilfe angewiesen zu sein.

  • Wie bereite ich mich auf einen längeren Gas- oder Stromausfall vor?

    Im Haushalt sollte genug Wasser und Nahrung vorhanden sein. Gleichzeitig sind Taschenlampen mit Batterien sowie eine griffbereite Tasche mit den wichtigsten Dokumenten und lebensnotwendigen Medikamenten sinnvoll. Empfehlenswert ist außerdem ein batteriebetriebenes Radio.

    Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie sich informieren, wie man sich auf Stromausfälle und Katastrophen vorbereiten kann. Dort finden Sie z. B. Vorschläge für Notvorräte.

    Damit Sie im Krisen- bzw. Katastrophenfall rechtzeitig gewarnt sind, sollten Sie eine Warn-App auf Ihrem Handy installieren. Die App „KATWARN “ des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme und die App „NINA “ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind für Android und Apple verfügbar und warnen die Bevölkerung in Notfällen.

  • Was ist der Notfallplan Gas?

    Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in Krisensituationen. Er sieht mehrere Stufen vor. Die Frühwarnstufe wird ausgerufen, wenn Hinweise auf ein Ereignis vorliegen, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führen könnte. Die Alarmstufe wird ausgelöst, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage verursachen kann. Zu diesem Zeitpunkt kann der Markt die Störung oder Nachfrage bewältigen. Es folgt die Notfallstufe: Die Lage ist so kritisch, dass der Staat in den Markt eingreift.

    Die Ausrufung der Frühwarn- und Alarmstufe erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Notfallstufe hingegen wird durch die Bundesregierung ausgerufen. Derzeit gilt die Alarmstufe.

  • Was bedeutet das Ausrufen der Alarmstufe für mich?

    Das Ausrufen der Alarmstufe hat keine direkten Auswirkungen auf die Gasversorgung für Privatkund:innen. Haushalte können weiterhin mit Gas heizen, kochen und ihr Wasser erwärmen. Dennoch ist es wichtig, beim alltäglichen Verbrauch von Strom und Wärme im Rahmen der eigenen Möglichkeiten sparsam zu sein und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Die Rechnung ist einfach: Was jetzt nicht verbraucht wird, steht später zur Verfügung.

  • Was passiert in einer Gasmangellage?

    Gilt die Notfallstufe, agiert die Bundesnetzagentur als sogenannter Bundeslastverteiler. Das bedeutet, dass die Behörde in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern über die Verteilung von Gas innerhalb Deutschlands entscheidet. Ziel ist es dabei, den „lebenswichtigen Bedarf“ an Gas zu gewährleisten.

    Sollte eine nationale Gasmangellage eintreten, sind alle Gasverbraucher:innen dazu aufgerufen, den Anteil ihres Gasverbrauchs zu verringern, der nicht lebenswichtig ist. Das betrifft geschützte Kund:innen wie Krankenhäuser oder Kitas ebenso wie nicht geschützte Kund:innen wie die Industrie. Der lebenswichtige Bedarf von nicht geschützten Kund:innen ist jedoch eng umrissen und wird derzeit von der Bundesnetzagentur ermittelt.

    Auch in diesem Fall wird Ihre Heizung nicht abgestellt, sondern es werden Maßnahmen getroffen, um die Gasversorgung bestmöglich zu gewährleisten. Daher ist es auch in einer Gasmangellage nicht ratsam, individuell auf elektrische Heizgeräte zurückzugreifen. Werden zu viele elektrische Heizungen parallel genutzt, könnten sie die Stromnetze überlasten.

  • Wie hoch ist das Risiko eines Stromausfalls?

    Stromausfälle sind nicht ungewöhnlich, beschränken sich aber in der Regel auf sehr kurze Zeiträume. Viele Stromausfälle nehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wahr. Ursache können beispielsweise Beschädigungen von Leitungen durch Bauarbeiten sein.

    Unterbrechungen der Stromversorgung gehören zum Alltag im Netzbetrieb. Diese treten in Deutschland im internationalen Vergleich sehr selten auf. Das deutsche Stromnetz ist weltweit eines der zuverlässigsten. Im Durchschnitt war jeder Berliner Stromkunde im Jahr 2021 für 8,3 Minuten ohne Strom. Dieser Wert liegt deutlich unter dem bundesweiten Wert von 12,7 Minuten.

  • Wie verhalte ich mich bei einem Stromausfall?

    Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Ursache bei Ihnen im Haushalt liegt. Dafür schauen Sie bitte im Sicherungskasten von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, ob eine Sicherung oder der FI-Schutzschalter ausgelöst hat. Diese können beispielsweise durch ein defektes Elektrogerät oder andere Fehlerquellen im Haushalt ausgelöst worden sein. Konnten Sie die Fehlerquelle in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus identifizieren, wenden Sie sich bitte an eine:en Elektroinstallateur:in Ihres Vertrauens. Können Sie dies ausschließen und finden Sie die Ursache für den Stromausfall nicht in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Verteilungsnetzbetreiber. In Berlin ist dies die Stromnetz Berlin GmbH.

    Die Störungshotline von Stromnetz Berlin ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar. Die zugehörige Telefonnummer lautet: 0800 211 25 25. Ein Anruf unter dieser Nummer ist kostenfrei.

    Störungen der Stromversorgung werden zeitnah sowohl auf der Webseite von Stromnetz Berlin als auch über den Twitterkanal @stromstoerung kommuniziert.

  • Was versteht man unter einem Blackout bzw. Brownout?

    Als Blackout wird ein unkontrollierter Ausfall der Stromversorgung bezeichnet, der größere Teile des Verbundnetzes betrifft. Ein Blackout entsteht grundsätzlich nicht durch mangelnde Energieversorgung, sondern durch schwerwiegende Störungen und Fehler im Netzbetrieb. Der kontrollierte Eingriff in die Stromversorgung wird hingegen Brownout genannt. Hierbei werden Stromnetze regional und zeitlich begrenzt abgeschaltet, um eine flächige Unterversorgung zu vermeiden. Mit beiden Szenarien ist derzeit nicht zu rechnen.

  • Wie bleibt die Stromversorgung in Berlin stabil?

    Die beste Vorsorge ist die, dafür zu sorgen, dass es zu keiner temporären Überlastung des Stromnetzes kommt. Grundsätzlich gilt: Eine Überlastung tritt ein, wenn die Auslastung eines Netzwerks seine Kapazität überschreitet. In der derzeitigen Lage ist die Stromversorgung nicht akut gefährdet. Dennoch sollte jede:r Strom sparen, denn dies hilft, den Verbrauch von Gas für die Stromerzeugung zu senken. Möglichkeiten zum Stromsparen im Alltag gibt es viele, z. B. durch den Einsatz von LED-Lampen, Verzicht auf Standby bei elektronischen Geräten oder den Kauf stromsparender Geräte. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie direkt auf der Seite des Berliner Energieportals.

    Bei einer drohenden Überlastung des Netzes kann eine temporär und räumlich begrenzte Abschaltung notwendig sein. Es handelt sich dann um eine vorbeugende Maßnahme, die der Netzbetreiber vornehmen muss, um zu verhindern, dass das Netz durch Überlastung beschädigt wird. Es ist ein sehr unwahrscheinliches Szenario, aber auch auf dieses müssen Netzbetreiber vorbereitet sein und genau das tut die Stromnetz Berlin GmbH.

    Auf dem Berliner Stadtgebiet sind ca. 36.000 Kilometer Stromkabel verlegt. Das Stromnetz kann man sich wie eine Aneinanderreihung von Waben vorstellen: Müsste eine Wabe wegen drohender Überlastung kurzzeitig abgeschaltet werden, könnten die anderen Waben weiterhin mit Strom versorgt werden.

  • Darf ein Netzbetreiber den Strom abschalten?

    Der Netzbetreiber ist in Ausnahmesituationen dazu berechtigt, gezielte Stromabschaltungen vorzunehmen, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Denn die Netzbetreiber haben die Aufgabe, die Stabilität ihres Netzes jederzeit aufrecht zu erhalten und so die Versorgung der Kund:innen zu sichern.

Energieschulden

  • Was kann ich bei Schulden aus Energierechnungen tun?

    Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrem Stadtbezirk. Die Liste dieser Beratungsstellen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

    Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Berlin eine kostenlose Energieschuldenberatung und eine Servicehotline Energierecht an. Diese ist dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Nummer 030 214 85 200 erreichbar.

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, sollten Sie sich außerdem an Ihr Sozialamt und an Ihr Jobcenter wenden.

    Wenn Sie bereits eine Sperrankündigung für Strom oder Heizung erhalten haben oder die Energiesperre bereits verhängt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung aus dem Härtefallfonds Energieschulden erhalten. Alle genannten Stellen werden Sie auch zur Antragstellung beim Härtefallfonds beraten.

  • Wo erhalten Personen finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?

    Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, gilt:

    • Für Personen mit geringem Einkommen: Wenden Sie sich an das Jobcenter und beantragen Sie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld). Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
    • Für Personen mit geringer Rente: Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Bezirks und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung). Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
  • Warum werden meine Heizkosten nur zum Teil übernommen?

    Damit Ihre Heizkosten vollständig übernommen werden, müssen diese als angemessen gelten. Die Grenzwerte werden mit Hilfe des bundesweiten Heizspiegels kalkuliert. Werden die Grenzwerte überschritten, wird geprüft, ob im Einzelfall auch höhere Heizkosten angemessen sind. Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten im Sinne der Zweiten und Zwölften Bücher des Sozialgesetzbuches erfolgt anhand des jährlichen Verbrauches. Die Kosten für Heizung gelten grundsätzlich als angemessen, wenn der individuelle Verbrauch die Grenzwerte (AV Wohnen) nicht überschreitet.

    Wenn Ihr Verbrauch höher als der als angemessen eingestufte Verbrauchswert ist, wird geprüft, ob nachweislich individuelle Gründe (wie Krankheit oder eine schlecht isolierte Wohnung) vorliegen, die eine Überschreitung rechtfertigen. Liegt Ihr Verbrauch ohne triftigen Grund über den Grenzwerten, werden Sie darüber informiert und zur Anpassung Ihres Verbrauches aufgefordert. Kommen Sie dem nicht nach, werden die Kosten nicht mehr in voller Höhe übernommen.

Heizkostenzuschuss für Öl-, Holzpellet-, Flüssiggas- oder Kohleheizungen

  • Ich heize mit Öl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle. Gibt es für mich finanzielle Unterstützung?

    Das Berliner Entlastungspaket sieht Zuschüsse für Haushalte vor, die mit Kohle, Öl oder Pellets heizen. Für die Heizkostenhilfe Berlin wurden im Landeshaushalt 75 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus sollen weitere Mittel aus den vom Bund geplanten Hilfen das Programm verstärken. Nach dem Königsteiner Schlüssel geht das Land Berlin dabei von weiteren 93 Mio. Euro aus.

    Haushalte und Gewerbetreibende, deren Heizkosten für Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas sich mindestens 1,7-fach erhöht hat, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 bis 2000 Euro. Hierfür müssen Betroffene bis 20. Oktober 2023 online einen Antrag stellen. Der Zuschuss beträgt 80 % der Heizkosten, die über das 1,7-fache der Kosten für das Jahr 2021 hinausgehen.

  • Wie hoch ist der Zuschuss der Heizkostenhilfe für Öl, Pellets, Kohle und Flüssiggas?

    Bei der Berechnung des Zuschusses dient der Durchschnitt der Heizkosten im Jahr 2021 als Referenzwert. Die Heizkostenhilfe beträgt 80 % der Heizkosten 2022, die über das 1,7-fache der Kosten für 2021 hinausgehen.

    Beispiel 1:

    Ein Haushalt hat im Jahr 2021 1000 Euro für die Heizung mit Kohlen ausgegeben. 2022 betrug die Rechnung bei gleichbleibenden Verbrauch 2200 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 2,2. Der Haushalt ist somit antragsberechtigt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2200 und 1700 (Erhöhung der Heizkosten 2021 um den Faktor 1,7), also 80 % von 500 Euro. Somit erhält der Haushalt 400 Euro.

    Beispiel 2:

    Ein Haushalt hat 2021 für die Heizung mit Flüssiggas 1200 Euro ausgegeben. Die Kosten für das Jahr 2022 betragen bei gleichbleibenden Verbrauch 2.160 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 1,8. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2160 und 2040 (Erhöhung der Heizkosten 2021 um den Faktor 1,7), also 80 % von 120 Euro. Da die errechnete Summe (96 Euro) unterhalb der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt, wird kein Zuschuss ausgezahlt.

  • Was muss ich tun, um von der Heizkostenhilfe zu profitieren?

    Wenn Sie mit Kohle, Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen und sich Ihre Heizkosten im Jahr 2022 mindesten 1,7-mal so hoch sind wie 2021, können Sie den Zuschuss gemäß Heizkostenhilfe online beantragen. Der Antrag ist bis 20. Oktober 2023 auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (IBB) verfügbar.

Härtefallfonds bei Strom- und Heizsperren

  • Mir droht eine Strom- oder Heizsperre. Was kann ich tun?

    Für die Abwendung bzw. Aufhebung von Strom- und Heizenergiesperren können Sie einen Antrag auf Leistung aus dem Härtefallfonds Energieschulden stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Den Antrag können Sie online im Service-Portal des Landes Berlin stellen.

    Es gibt zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote im Land Berlin, die Sie bei der Antragsstellung unterstützen. Eine Aufstellung finden Sie hier:

    Darüber hinaus bieten können Sie auch direkt beim Kundencenter ihres Energieversorgungsunternehmens Hilfestellung erhalten.

    Die Bewilligungsstelle des Härtefallfonds informiert Sie per E-Mail darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Weiterhin werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, eine Energieschuldenberatung bei der Berliner Verbraucherzentrale oder bei den Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Die Auszahlung der Leistung erfolgt allerdings unabhängig davon. Sie sollten der Aufforderung in Ihrem eigenen Interesse allerdings unbedingt Folge leisten. Häufig reichen kleine Änderungen, um mit der Preisentwicklung besser umzugehen und künftige Notlagen zu vermeiden. Hierzu zählen bspw. Vereinbarungen mit dem Energieversorgungsunternehmen zur Anpassung der Abschläge sowie Tipps und Tricks zum Energiesparen.

  • Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine Leistung aus dem Härtefallfonds?

    Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Berlin sowie das Vorliegen einer Sperrandrohung bzw. Sperre für Heizenergie oder Strom im Jahr 2023 von Ihrem Versorgungsunternehmen für ihre private Wohnung. Ferner müssen Sie erklären, dass Sie Ihre Energieschulden nicht durch Ihr Einkommen decken können. Zudem muss Ihr Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze (Download) liegen. Die Antragsstellung ist der sichere Weg, um herauszufinden, ob Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen, auch zu den Einkommensgrenzen, finden Sie im Service-Portal.

  • Wie häufig kann ich Leistungen aus dem Härtefallfonds beantragen?

    Die Bewilligung ist für Strom- und Heizsperren jeweils einmal möglich. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, können Sie erneut einen Antrag stellen.

    Den Antrag können Sie online im Service-Portal des Landes Berlin stellen.

  • Kann ich Leistungen aus dem Härtefallfonds bekommen, obwohl ich anderweitig Leistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Bafög erhalte?

    Grundsätzlich können Sie auch dann eine Leistung aus dem Härtefallfonds erhalten, wenn Sie bereits andere Leistungen beziehen. Je nach Situation sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

    • BaFöG Empfänger:innen: Beachten Sie, dass die BaFöG-Beihilfen als Einkommen gewertet werden und bei der Antragstellung als Einkommen anzugeben sind. Für den Fall von Heizsperren wird davon ausgegangen, dass der Heizkostenzuschuss II des Bundes, der voraussichtlich im März 2023 ausgezahlt wird, vorrangig zur Vermeidung künftiger Sperren oder zur Abwendung einer angedrohten Sperre eingesetzt wird.
    • Wohngeld Bezieher:innen: Berücksichtigen Sie die Wohngeldzahlung bei der Angabe Ihres Einkommens. Ab Januar 2023 erhalten Wohngeld-Empfänger:innen regelmäßig einen Heizkostenzuschuss und überdies – voraussichtlich im März 2023 – den Heizkostenzuschuss II des Bundes. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Heizsperren bei Wohngeldempfangenden erst gar nicht entstehen bzw. Wohngeldempfangende eventuelle Heizsperren mit eigenen Mitteln abwenden können und der Härtefallfonds nicht angegangen wird.
    • Empfänger:innen von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung: Heizsperren sind bei Haushalten, die Leistungen aus den genannten Sozialleistungssystemen bekommen, sehr unwahrscheinlich. Denn in Berlin werden die Heizkosten komplett übernommen, wenn sich der Verbrauch im vernünftigen Rahmen bewegt. Heizsperren infolge von unwirtschaftlichem Heizverhalten können vom Härtefallfonds nur übernommen werden, wenn der Verbrauch bestimmte Durchschnittswerte nicht übersteigt.

    Da Strom Bestandteil des sogenannten Regelbedarfes ist, gilt im Falle von Stromsperren: Sie müssen angeben, dass Sie sich um die Übernahme der Forderungen durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bemüht haben, die Bitte aber abgelehnt wurde oder nur eine darlehensweise Übernahme der offenen Forderung zugesagt worden ist.

Strom- und Gaspreisbremse

  • Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren?

    Nichts. Der Rabatt wird automatisch mit den monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Wenn Sie weniger Strom verbrauchen als im Vorjahr, profitieren Sie zusätzlich.

  • Wie viel Geld spare ich durch die Strompreisbremse?

    Durch die Strompreisbremse erhalten Sie einen Rabatt auf einen Teil des Strompreises, den Sie jeden Monat zahlen müssen. Die Höhe des Rabatts orientiert sich an Ihrem vergangenen Verbrauch: Für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das bedeutet, dass Sie für eine Höhe von 80 Prozent der Strommenge, die Sie im Vorjahr verbraucht haben, maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch müssen Sie den vollen Strompreis bezahlen.

    Wenn Sie weniger verbrauchen als im Vorjahr, sparen Sie über die Rückzahlung am Jahresende zusätzlich. Als Faustregel gilt: Wenn Sie Ihren Stromverbrauch um rund 25 Prozent reduzieren, entspricht Ihre Stromrechnung 2023 ungefähr Ihrer Vorjahresrechnung.

    Dies verdeutlicht folgendes Rechenbeispiel:

    • Neuer Strompreis: 65 Ct/kWh
    • Alter Strompreis: 30 Ct/kWh
    • Vorjahresverbrauch: 4.500 kWh (375 kWh monatlich)
    Verbrauch Monatlich Kosten Monatlich Mehr-/Minderkosten
    2022: 375 kWh 113 Euro
    2023: Unverändert (375 kWh) ohne Strompreisbremse 244 Euro 131 Euro
    2023: Unverändert (375 kWh) mit Strompreisbremse 169 Euro 75 Euro
    2023: 20 % Einsparung (300 kWh) mit Strompreisbremse 120 Euro 7 Euro
    2023: 50 % Einsparung (300 kWh) mit Strompreisbremse 47 Euro – 66 Euro
  • Was muss ich tun, um von der Gaspreisbremse zu profitieren?

    Nichts. Der Rabatt wird automatisch mit den monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet und entsprechend in Rechnung gestellt. Auch Mieter:innen müssen nichts veranlassen: Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, den Rabatt ab 01. März 2023 an ihre Mieter:innen weiterzugeben oder mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen.

    Wenn Sie weniger Gas verbrauchen als im Vorjahr, profitieren Sie allerdings zusätzlich.

  • Wie viel Geld spare ich durch die Gaspreisbremse?

    Bei der Gaspreisbremse handelt es sich um einen Rabatt auf einen Teil des Gaspreises, den Sie zahlen müssen. Die Höhe des Rabatts orientiert sich an Ihrem vergangenen Verbrauch: Für 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde bzw. für die Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das bedeutet, dass Sie für eine Höhe von 80 Prozent der Gasmenge, die Sie im Vorjahr verbraucht haben, maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch müssen Sie den vollen Gaspreis bezahlen.

    Wenn Sie weniger verbrauchen als im Vorjahr, sparen Sie über die Rückzahlung am Jahresende zusätzlich. Als Faustregel gilt: Wenn Sie Ihren Verbrauch um rund 25 Prozent reduzieren, wird Ihre Gasrechnung im gesamten Jahr 2023 kaum teurer als 2022.

    Dies verdeutlicht folgendes Rechenbeispiel:

    • Neuer Gaspreis: 22 Ct/kWh
    • Alter Gaspreis: 8 Ct/kWh
    • Vorjahresverbrauch: 15.000 kWh
    Verbrauch Kosten im Jahr Mehr-/Minderkosten
    2022: 15.000 kWh 1.200 Euro
    2023: Unverändert (15.000 kWh) ohne Gaspreisbremse 3.300 Euro 2.100 Euro
    2023: Unverändert (15.000 kWh) mit Gaspreisbremse 2.100 Euro 900 Euro
    2023: 25 % Einsparung (11.250 kWh) mit Gaspreisbremse 1.275 Euro 75 Euro
    2023: 50 % Einsparung (7.500 kWh) mit Gaspreisbremse 450 Euro – 750 Euro

Weitere Hilfen

  • Wie werden Unternehmen unterstützt?

    Das Land Berlin unterstützt Berliner Unternehmen mit mehreren Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere das Darlehensprogramm Liquiditätshilfen Energie, die Energiehärtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die Heizkostenhilfe sowie das Landesprogramm Energieberatung. Die Angebote richten sich an Unternehmen und Selbstständige in Berlin, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

    Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Hilfen für Unternehmen.

Deutschlandticket und Sozialticket

  • Wird das 29-Euro-Ticket fortgesetzt?

    Der Senat arbeitet derzeit an attraktiven Anschlusslösungen für das 29-Euro-Abo Berlin AB. Die Wiedereinführung des 29-Euro-Abonnements ist für den Frühsommer 2024 geplant.

  • Was ändert sich beim Sozialticket?

    Der Preis für das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) wird vorübergehend von 27,50 Euro auf 9 Euro pro Monat gesenkt. Die Preissenkung gilt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Anspruchsberechtigt sind Berliner:innen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Opferrenten erhalten.

    Um das Sozialticket-S nutzen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis und eine “VBB-Kundenkarte Berlin-S”, die Sie bei der BVG online beantragen können.

    Weitere Informationen zum Sozialticket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

  • Wie viel kostet das Deutschlandticket?

    Das Ticket kostet 49 Euro im Monat und damit 588 Euro im Jahr im Abonnement. Die Abbuchung erfolgt im VBB ausschließlich monatlich.

  • In welchen Verkehrsmitteln kann ich das Deutschlandticket nutzen?

    Das Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs der zweiten Klasse in Deutschland. Es gilt in den bestellten Verkehren des Eisenbahn-Regionalverkehrs (RE, FEX, RB und IRE) unabhängig vom Betreiber und im sonstigen ÖPNV.

    Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. IC, EC, ICE, Flixtrain) und in Fernbussen. Es gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend aus touristischen Zwecken betrieben werden (z.B. Museumsbahnen, Ausflugsschiffe).

  • Ist das Deutschlandticket im Berliner Schülerticket mit einbegriffen?

    Der ÖPNV in Berlin wird für Schüler:innen weiterhin kostenlos bleiben, aber das Berliner Schülerticket beinhaltet nicht das Deutschlandticket. Wenn Kinder (ab 6 Jahren) das Deutschlandticket nutzen wollen, muss es ganz normal erworben werden. Für Kinder unter 6 Jahren ist der ÖPNV ohnehin kostenlos.

Weiterführende Informationen zum Deutschlandticket finden Sie im FAQ des VBB.

Informationen zum Sozialticket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Erneuerbare Energien

  • Wie teuer ist ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) und lohnt sich die Anschaffung überhaupt finanziell?

    Die Gerätepreise sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, daher lohnt sich ein Preisvergleich. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind neben den Anschaffungskosten, eine gute Ausrichtung der Anlage, eine lange Nutzungsdauer und ein hoher Verbrauch des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt. Für Mietwohnungen mit einem Jahresverbrauch von ca. 2.000 Kilowattstunden (2-4 Personen) kann bis zu einem Viertel des jährlichen Stromverbrauchs mit dem Steckersolargerät erzeugt werden. Die eingesparten Stromkosten können bis zu 150 Euro im Jahr betragen.

  • Wo stelle ich einen Antrag auf Förderung für eine Balkon-Solaranlage?

    Die Förderung für Balkon-Solaranlagen ist eine Erweiterung des SolarPlus Förderprogramms und kann online über die Seite der IBB Business Team gestellt werden.

  • Wie hoch ist der Zuschuss für ein Steckersolargerät?

    Pro Wohnung wird ein Steckersolargerät mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Kostet das Gerät weniger als 500 Euro, sind die tatsächlichen Kosten der Förderbetrag. Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Berlin.

  • Wie läuft die Förderung von Balkon-Solaranlagen ab?

    Die Förderung muss vor der Bestellung bzw. dem Kauf des Steckersolargerätes erfolgen. Generell gelangen Sie anhand der folgenden sechs Schritten zum eigenen Strom von Ihrem Balkon:

    1. Einverständnis der Vermieterin bzw. des Vermieters einholen
    2. Förderung beantragen
    3. Steckersolargerät kaufen
    4. Steckersolargerät bei Stromnetz Berlin anmelden. Sollte der Haushalt keinen Zweirichtungszähler oder einen Zähler mit Rücklaufsperre haben, wird dieser kostenfrei durch die Stromnetz GmbH oder durch einen von der Stromnetz GmbH beauftragten Fachbetrieb ausgetauscht. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
    5. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren
    6. Anschluss und Inbetriebnahme des Steckersolargerätes eine Woche nach Anmeldung bei Stromnetz Berlin
  • Ist mein Balkon für ein Steckersolargerät geeignet?

    Schon vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Sie das Gerät sinnvoll aufstellen oder befestigen können. Folgende Hinweise können dabei helfen:

    • Ausrichtung: Den höchsten Ertrag kann ein Steckersolargerät liefern, wenn der Balkon nach Süden ausgerichtet ist. Aber auch ost- oder westausgerichtete Balkone eignen sich. Sie erhöhen den Ertrag signifikant, wenn das Modul nicht senkrecht aufgehängt ist, sondern in einem schrägen Winkel (ca. 30 Grad) zur Sonne hin.
    • Verschattung: Verschattungen verringern den Ertrag. Berücksichtigen Sie auch, dass die Sonne im Winter tiefer steht und deshalb die Schatten länger sind.
    • Befestigung: Wichtig ist insbesondere, dass die Module sicher befestigt werden, um niemanden zu gefährden und Schäden zu vermeiden.
  • Wie wird das Steckersolargerät angeschlossen?

    Nutzen Sie keinesfalls einen Mehrfachstecker. Werden mehrere Geräte in eine Mehrfachsteckdose gesteckt, summieren sich die Einspeiseströme. Dabei kann es zu einer Überlastung des Mehrfachsteckers kommen und Brandgefahr entstehen.

    Das Steckersolargerät muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden. Ob der Stromkreis geeignet ist, können Sie bei den Eigentümer:innen oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Die Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) geben vor, dass sichergestellt werden muss, dass keine Teile des Steckers berührt werden können, durch die Strom fließt. Sicher sind zum Beispiel Steckvorrichtungen, bei denen die Teile, durch die Strom fließt, nicht berührt werden können, weil sie verdeckt sind. Auch fest angeschlossene Steckersolargeräte sind sicher.

    Die Deutsche Gesellschaft für Stromenergie (DGS) hält den Anschluss von Steckersolargeräten über einen normalen Schutz-Kontakt (Schuko) Stecker für unbedenklich, wenn der DGS-Sicherheitsstandard erfüllt ist. Welche Geräte den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen, ist in der Produktübersicht der DGS dargestellt.

    Für Steckersolargeräte gibt es momentan noch keine Produktnorm. Ein Entwurf liegt vor und soll im Laufe des Jahres verabschiedet werden.

Weitere Programme zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz finden Sie auf der Sonderseite erneuerbare Energien.

Energiesparen

  • Ich würde gerne Energie sparen, aber ich weiß nicht wie. Wo bekomme ich Hilfe?

    Energiesparen lohnt sich immer, für den Geldbeutel und für das Klima, unabhängig von der Energiekrise. Wenn Sie dabei Unterstützung und Expertise benötigen, gibt es neben den einfach umzusetzenden Hinweisen auf unserer Energiesparseite auch die Möglichkeit, sich an die jeweilige Beratungsstelle in Ihrem Bezirk zu wenden oder eine kostenfreie Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin zu vereinbaren.

    Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Angebote, von der Beratung für Eigenheimbesitzer:innen bis zu Energierechtsrechtberatung im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten

  • Lohnt sich das Heizen mit Strom als Alternative zur Gasheizung?

    Nein. Angesichts hoher Gaspreise ist es verständlich, den Einsatz anderweitiger Heizquellen zu erwägen. Allerdings bieten Stromheizungen hier keine Alternative. Das Heizen mit Strom ist weiterhin deutlich teurer als das Heizen mit Gas. Zudem sind Heizlüfter ineffizient und nur für kleine Bereiche geeignet, ähnliches gilt für Infrarotheizungen. Darüber hinaus ist das Berliner Stromnetz nicht auf eine größere Anzahl zeitgleit genutzter Stromheizungen ausgerichtet. Werden zu viele elektrische Heizungen parallel genutzt, könnten die Stromnetze überlasten.

  • Muss ich die Effizienz meiner Gasheizung überprüfen lassen?

    Viele Gasheizungen in Deutschland sind nach Expertensicht nicht optimal eingestellt und verbrauchen unnötig viel Energie. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizung in Deutschland die Pflicht zur Heizungsprüfung. Damit müssen auch in Berlin alle Gasheizungen darauf überprüft werden, ob sie energiesparend genug eingestellt sind.
    Der Effizienz-Check von Gasheizungen ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage. Er ist in einer Verordnung des Bundes (EnSimiMaV) geregelt. Nach § 2 der Verordnung müssen alle Gasheizungen in Deutschland darauf überprüft werden, ob sie energieeffizient genug eingestellt sind. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Heizung unnötige Energieverluste verursacht, sind Gebäudeeigentümer:innen dazu verpflichtet, die notwendigen Anpassungen der Einstellung der Heizung bis spätestens 15. September 2024 durchführen zu lassen.

    Weiterführende Informationen zum Effizient-Check.

Weiterführende Informationen

Infrarot-Thermografiekamera

Energieberatung

Die Berliner Stellen zur Energieberatung geben Tipps unter anderem Tipps zum Energiesparen im Haushalt, zu Wärmedämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Weitere Informationen

Online-Beratung

Hilfen und Entlastungspakete

Die steigenden Energiepreise stellen zahlreiche Haushalte vor erhebliche Herausforderungen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden Entlastungen und Härtefallregelungen vorbereitet. Weitere Informationen

Gasspeicher

Lagebild

Speicherstand, Gasflüsse, Gasverbrauch: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informiert über den Sachstand und gibt eine Einschätzung zur Energieversorgungssicherheit im Land Berlin. Weitere Informationen