Standesamt Pankow

Rathaus Pankow - Eingang

Hinweise des Fachbereichs Standesamt

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.

Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de

Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de

Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de

Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2022)
urkunden@ba-pankow.berlin.de

3. Die Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland kann schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, ggf. bei Auslandsbeteiligung vorerst in Kopie, bei. Bitte verwenden Sie hierzu nachstehendes Formular Sie finden dieses auf nachfolgender Seite

4. Im Rathaus Pankow können neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen (Trauzeugen, Familie, Freunde, Kinder) an einer Eheschließung teilnehmen.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

5. Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

6. Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

7. Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Rathaus.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Wir danken für Ihr Verständnis

Brautpaar

Heiraten in Pankow

Informationen zur Terminvergabe für die Anmeldung der Eheschließung, zu den Trauorten des Standesamtes, Eheschließungstermine an Samstagen, Bildergalerien, Stammbücher Weitere Informationen

Standesamt Pankow Trauung 3

Eheregister

Anmeldungen von Eheschließungen, erforderliche Unterlagen, Durchführung von Eheschließungen. Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen für Eheschließungen im Ausland. Weitere Informationen

Altes Dokument mit einem roten Siegel

Urkundenstelle

Ausstellen von Urkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, bei denen sich der Personenstandsfall in Pankow ereignet hat) sowie namensrechtliche Erklärungen. "Urkunden online bestellen(Link zur Online-Bestellung)":/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/urkundenstelle/artikel.228173.php Weitere Informationen

Schlafendes Baby

Anmeldung von Neugeborenen

Alle Kinder, die im Bezirk Pankow zur Welt gekommen sind, müssen hier im Standesamt angemeldet werden. Weitere Informationen

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Anmeldung von Sterbefällen

Neben der Trauer beim Verlust eines Menschen werden viele Fragen aufgeworfen, die Art der Bestattung, Kosten, Ab- und Ummeldungen, Erhalt der Sterbeurkunde, Nachlass des Verstorbenen. Wir wollen Ihnen einen kleinen Wegweiser aufzeigen, um Ihnen bei dieser nicht einfachen Aufgabe behilflich zu sein. Weitere Informationen

Frau hält deutschen Reisepass

Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten

Informationen für ausländische Mitbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Weitere Informationen

Vertragsunterschrift

Nachträgliche Namensänderungen

Sonstige Namensänderungen - Sie haben die Möglichkeit, die Wiederannahme eines vorehelichen Namens nach Scheidung oder Tod des Ehepartners zu erklären. Weitere Informationen