Straßenverkehrsbehörde

Absperrung Baustelle

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
  • Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
  • (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
  • Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
  • Parkraumbewirtschaftungsgebieten
  • Fußgängerzonen
  • Taxiständen
  • Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
  • Schwerbehindertenparkplätzen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen

Die Bearbeitungszeit für den Bereich Arbeitsstellen sowie Parkerleichterungen (Schwerbeschädigtenparkplätze) liegt derzeit bei sechs Wochen.

Weitere Leistungen