Straßenverkehrsbehörde

Absperrung Baustelle

Aktueller Hinweis

Aufgrund des hohen Auftragsaufkommens ist trotz Auslastung der verfügbaren Personalressourcen derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen (ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) für die Bearbeitung von Anträgen auf Anordnung von Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen, Maßnahmen für den ruhenden Verkehr und zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Bordsteinen und Parkflächen zu rechnen.

Infolge aktueller Gegebenheiten ist es uns leider nicht möglich, Ihre Anliegen im Sachgebiet Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Menschen zeitnah zu bearbeiten. Auch hier muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Dies betrifft ebenfalls die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen für die Parkraumbewirtschaftung

Die telefonische Erreichbarkeit ist nur eingeschränkt möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Pankow von Berlin
Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von
  • Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
  • (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
  • Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
  • Parkraumbewirtschaftungsgebieten
  • Fußgängerzonen
  • Taxiständen
  • Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
  • Schwerbehindertenparkplätzen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
Weitere Leistungen