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Fragen und Antworten

Ein Stellenbesetzungsverfahren dauert von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Stellenbesetzung derzeit in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.
- Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung
- Das Bewerbungs- und Stellenmanagement erfasst alle Bewerbungen und gibt diese nach Ablauf der Ausschreibungsfrist an den ausschreibenden Fachbereich weiter.
- Der Fachbereich wertet alle eingegangen Bewerbungen aus, lädt alle geeigneten Bewerber*innen zum Bewerbungsgespräch ein und erstellt im Anschluss einen Besetzungsvorschlag.
- Der Besetzungsvorschlag wird den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenbeauftragte) zur Zustimmung vorgelegt
- Nach Abschluss der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen werden alle Bewerber*innen über den Abschluss des Verfahrens informiert und die ausgewählten Bewerber*innen bekommen ein Einstellungsangebot.
- Das Bewerbungsgespräch wird im Gremium geführt.
- Die fachliche Einschätzung Ihrer Antworten erfolgt in der Regel durch Beschäftigte (z.B. Mitarbeiter*innen und Fachvorgesetzte) des Arbeitsgebietes.
- Zudem werden Sie auf jeweils eine/n Vertreter*in der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, ggf. Schwerbehindertenbeauftrage) treffen.
Das Entgelt der Beschäftigten richtet sich nach der Eingruppierung, die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit (§ 12 Tarifvertrag der Länder -TV-L-). Die auszuübende Tätigkeit wird dabei einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen differenzieren Fallgruppen den Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit.
Fallgruppen schaffen Differenzierungen im Schwierigkeitsgrad innerhalb einer Entgeltgruppe. Nicht in allen Entgeltgruppen kommen mehrere Fallgruppen vor. Die Fallgruppe kann eine Auswirkung auf das Entgelt haben.
Bei der Einstellung werden Beschäftigte nicht nur in eine Entgeltgruppe eingruppiert, sondern auch einer Stufe zugeordnet. Maßgebend für das Einstufen ist die einschlägige Berufserfahrung, die bei jeder Einstellung nach § 16 Tarifvertrag der Länder – TV-L – zu prüfen ist. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden in die Stufe 1 eingruppiert.
Auch die in Teilzeit erworbene Berufserfahrung ist bei der Einstufung in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Wir vergüten nach dem Tarifvertrag der Länder (Tarifgebiet West).
Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie auf der Seite Öffentlicher Dienst.info
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