Aufgaben der Betreuungsbehörde und gesetzliche Grundlagen
1. Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten
In diesem Sachgebiet wird die Betreuungsbehörde auf Verlangen des zuständigen Betreuungsgerichtes tätig. Es erfolgt die Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsverfahren nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Erstellung von Sozialgutachten, Gewinnung geeigneter Betreuer/innen, Eignungsprüfung und Betreuer/innenvorschlag auf Ersuchen des Betreuungsgerichts, Durchführung gerichtlich angeordneter Vor- und Zuführungen in Betreuungsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Weiterhin gehört es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten zu den Aufgaben der Behörde allgemeine Informationen über Abläufe in Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patient/innenverfügungen zu erteilen und öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 7 BtOG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung) vorzunehmen.
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben (§ 7 Abs. 4 BtOG). Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.