Fachbereich Betreuungsbehörde

Aufgaben der Betreuungsbehörde und gesetzliche Grundlagen

1. Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten

In diesem Sachgebiet wird die Betreuungsbehörde auf Verlangen des zuständigen Betreuungsgerichtes tätig. Es erfolgt die Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsverfahren nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG), Erstellung von Sozialgutachten, Gewinnung geeigneter Betreuer, Eignungsprüfung und Betreuervorschlag auf Ersuchen des Betreuungsgerichts, Durchführung gerichtlich angeordneter Vor- und Zuführungen in Betreuungsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Weiterhin gehört es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten zu den Aufgaben der Behörde allgemeine Informationen über Abläufe in Betreuungsangelegenheiten und Betreuungsverfahren, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu erteilen und öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 6 (2) BtBG, (ausschließlich Identitätsfeststellung – keine Rechtsberatung) vorzunehmen.
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben (§ 6 (5) BtBG). Zur Vermeidung von Wartezeiten in Beglaubigungsangelegenheiten ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Ansprechpartner zu allgemeinen Betreuungsangelegenheiten

Zu den weiteren Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört die Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer/innen bei der Wahrnehmung ihrer Betreuerpflichten.
Bei Interesse zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung wenden Sie sich bitte zunächst direkt an:

Volkssolidarität Berlin e.V.
Betreuungsverein Pankow
Parkstraße 113
13086 Berlin
Tel: 030 | 40366-1183
Fax: 030 | 40366-1184
E-Mail: betreuungsverein-pankow@volkssolidaritaet.de

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Betreuungsverein
Thaerstr. 30 D
10249 Berlin
Tel.: 030 – 66633991
Fax: 030 – 66633995
E-Mail: betreuungsverein-pankow@caritas-berlin.de
Ansprechperson: Herr Wolpers und Frau Nentwig

Die Betreuungsvereine der Volkssolidarität und der Caritas werden Sie beraten und durch Fortbildung zur Wahrnehmung des Ehrenamtes qualifizieren.

2. Bereich Amtsbetreuung

Wahrnehmung behördlicher Betreuung für Volljährige gemäß § 1900 Abs. 4 BGB, welche aufgrund von psychischen Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und in bestimmten, vom Betreuungsgericht durch Beschluss übertragenen Angelegenheiten (z.B. Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten u.v.m.) gesetzlich vertreten werden. Gemäß § 1900 Abs. 4 BGB ist die örtlich zuständige Betreuungsbehörde zum Betreuer zu bestellen, wenn keine andere Person (ehrenamtlicher Betreuer, Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer) für dieses Amt zur Verfügung steht.

Ansprechpartner Amtsbetreuer