Fachbereich Stadtplanung

Der Fachbereich Stadtplanung beschäftigt sich mit der Steuerung der komplexen Gesamtentwicklung des Bezirks Pankow. Hier wird durch städtebauliche Rahmenpläne und Konzepte und Bebauungspläne die bauliche Entwicklung des Bezirks auf der Grundlage der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung gelenkt.

Darstellung des Antragsformulars auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §28 Baugesetzbuch

Negativzeugnis

Der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Hier finden Sie alle dafür erforderlichen Informationen. Weitere Informationen

Luftbild f Bauberatung

Bau- und planungsrechtliche Beratung

Auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts erhalten Sie Auskunft über die Bebaubarkeit von Grundstücken. Z.B. was darf gebaut werden, wo und wieviel darf gebaut werden, welche Vorschriften müssen eingehalten werden oder auch wessen Rechte müssen berücksichtigt werden. Weitere Informationen

Gebäudealter

Gesamtbezirkliche und teilräumliche Planung

Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung werden hier als interdisziplinäre und integrierenden Planungsebene städtebauliche Rahmenpläne und Konzepte als Zwischenschritt vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan für die Entwicklung des Bezirkes erarbeitet. Weitere Informationen

Vorschau für Teaser

Größere Wohnungsbau- und Gewerbeprojekte

Hier finden Sie Informationen zu folgenden aktuellen Projekten wie zum Beispiel: Michelangelostraße, Pankower Tor und Güterbahnhof Greifswalder Straße Weitere Informationen

B-Plan

Bebauungspläne

Auf der Grundlage der vorbereitenden Planungsebene werden Bebauungspläne als Rechtsverordnung erarbeitet. Ein Bebauungsplan beinhaltet grundstücksscharf Festsetzungen zu Art und Maß der Baulichen Nutzung, zur Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche, Erschließung-, Grün und Gemeinbedarfsflächen. Weitere Informationen

Aktuelle Beteiligungen

Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen haben Sie hier die Möglichkeit sich an den bezirklichen Planungen zu beteiligen, sowohl für Bebauungspläne (formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß "§ 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB) als auch für bezirkliche Entwicklungskonzepte. Weitere Informationen