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Fachbereich Sozialhilfe
Wie können die berechtigten Personen das Berlin-Ticket S und die Vergünstigungen ab 01.01.2023 nutzen, wenn ihnen der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S noch nicht vorliegt?
Solange die berechtigte Person keinen BN BTS hat, kann diese mit einem gültigen berlinpass das Berlin-Ticket S erwerben oder die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen. Wenn der berlinpass ab dem 01.01.2023 nicht mehr gültig ist, kann die berechtigte Person auch mit ihrem aktuellen Leistungsbescheid das Berlin-Ticket S kaufen und auch die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf die berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen des Leistungsbescheides einzutragen.
Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt bis mindestens 31.03.2023.