Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu steuern. Dabei wird zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) unterschieden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auf gesamtstädtischer Ebene von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen formuliert und stellt die grundlegenden Ziele der Flächennutzung dar. Die Darstellungen zeigen zum Beispiel, wo künftig Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen vorgesehen sind.
Die Berliner Bezirke stellen selbst keinen FNP auf. Im Stadtentwicklungsamt Pankow im Fachbereich Stadtplanung entwickelt die Gruppe der vorbereitenden Bauleitplanung stattdessen auf Grundlage des FNP informelle Planungen, wie städtebauliche Konzepte oder Rahmenpläne. Diese konkretisieren die gesamtstädtischen Ziele für einzelne Gebiete und dienen als wichtige Orientierung für die städtebauliche Entwicklung im Bezirk. Letztlich bilden sie die Grundlage für spätere Bebauungspläne, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufgestellt werden.