Wir freuen uns, dass Sie sich einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten. Das ist eine weitreichende Entscheidung, für die einige Voraussetzungen zu erfüllen sind. Nachstehend haben wir diese vor allem gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Einzelnen für Sie zusammengefasst. Eine Erstberatung ist jedoch unabdingbar, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Termine für die Erstberatung können derzeit nur online gebucht werden.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für:
• Einbürgerungsanträge nach § 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG),
• Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern ein berechtigtes Interesse an der Antragstellung vorliegt,
• Anträge auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit / Ausstellung einer „Negativbescheinigung“,
• Anträge zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG,
• Anträge zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit,
• Anträge zur Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit,
• Anträge zur Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung,
• Prüfverfahren zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
• Optionsverfahren für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben.
Damit über den Antrag entschieden werden kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Sie wohnen in Berlin und sind mit erstem Wohnsitz im Bezirk Pankow gemeldet.
• Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
- 8 Jahren oder
- 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
- 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnissen als Stufe B1 oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
• Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte und eine Geburtsurkunde mit Legalisation oder Apostille (je nach Herkunftsland). Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
• Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
• Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
o Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
o Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
• Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe; Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt.
• Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge.
• Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
• Deutschkenntnisse
Sie haben Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
• Sie sind mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland vertraut
Nachweise:
• deutscher Schulabschluss oder
• in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
• bestandener Einbürgerungstest
• Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
• Erstberatung
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.
Erforderliche Unterlagen
• Antrag (Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde)
• Gültiger Pass oder ID-Karte
• Geburtsurkunde mit Legalisation oder Apostille (je nach Herkunftsland)
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus vorlegen müssen, erfahren Sie während der Erstberatung.
Gebühren
• 255,00 Euro pro Person
• 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort im Rathaus Pankow kann bar oder mit girocard (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Einen Antrag sollten Sie erst stellen, wenn Sie
1. die Voraussetzungen gemäß des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen
(das bedeutet: Sie sollten einen Antrag auf Einbürgerung erst dann stellen, wenn Sie die oben genannten Fristen mit den dazugehörigen Bedingungen erfüllen. Stellen Sie einen Antrag vor Ablauf der genannten Jahresfristen, kann dieser nicht positiv bescheiden werden),
2. einen Online-Termin für ein Erstberatungsgespräch gebucht haben und
3. das Erstberatungsgespräch wahrgenommen haben.
Und noch einige wichtige Hinweise:
Haben Sie das Erstberatungsgespräch wahrgenommen und den Antrag auf Einbürgerung gestellt, erhalten Sie nach ca. 6 Monaten eine Zwischennachricht. Von Anfragen zum Stand des Verfahrens bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse abzusehen, da jedes Auskunftsgesuch Zeit in Anspruch nimmt, die für die Bearbeitung der Anträge fehlt.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrages beträgt derzeit ca. 24 Monate.
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes einen Antrag stellen.
Ihr Einbürgerungsteam