Seit dem 01.01.2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin.
Am Standort Sellerstraße bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung S folgende Anliegen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (Einbürgerungsanträge)
- Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise und Negativbescheinigungen)
- Anträge auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung (zur Abwendung eines Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit durch antragsbedingte Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Erklärungen im Zusammenhang mit der Optionspflicht nach § 29 StAG
- sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Erklärungen