Einbürgerung und weitere Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Zwei deutsche Reisepässe liegen auf der deutschen Flagge mit den Farben schwarz-rot-gold

Seit dem 01.01.2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin.

Am Standort Sellerstraße bearbeiten wir in der Abteilung S folgende Anliegen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (Einbürgerungsanträge)
  • Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweise und Negativbescheinigungen)
  • sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Erklärungen

Sie möchten einen Antrag stellen?

  • Für andere Einbürgerungsanträge (wie z. B. für die Wiedergutmachungseinbürgerung nach § 15 StAG) verwenden Sie bitte die nachfolgenden Formulare.
    Diese schicken Sie bitte ausgefüllt zusammen mit den darin genannten erforderlichen Unterlagen an die Postanschrift:
    Landesamt für Einwanderung
    Abteilung S
    Friedrich-Krause-Ufer 24
    13353 Berlin
  • Wenn Sie ein anderes Anliegen haben (z. B. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit) nutzen Sie bitte das Kontaktformular des zuständigen Referats in der Abteilung S.

Sie haben eine Frage?

FAQ zum Thema Einbürgerung (Stand 01.08.2025)

Allgemeines

  • Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Berlin. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

    Das Landesamt für Einwanderung ist seit dem 01.01.2024 für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.

    Wir bitten darum, Einbürgerungsanträge nach den §§ 8, 9 und 10 StAG beim LEA nur noch online zu stellen.

    Nutzen Sie dazu den digitalen Antrag mit Quick-Check in der Dienstleistung Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.