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Unsere aktuellen Stellenangebote

Alle aktuellen Stellenangebote finden Sie immer im Karriereportal.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bewerbungsunterlagen

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

    Wir benötigen von Ihnen grundsätzlich ein Anschreiben, einen lückenlosen Lebenslauf, Nachweise über berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnisse bzw. die aktuelle (max. ein Jahr) dienstliche Beurteilung.

    Von Bewerbenden aus dem öffentlichen Dienst brauchen wir zudem die unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, da wir für die Auswahlentscheidung Ihre Personalakte anfordern.

  • Ich habe keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Arbeitszeugnis. Was ist zu tun?

    Falls Sie keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Arbeitszeugnis haben, bitten wir Sie, die Erstellung umgehend anzufragen und uns schnellstmöglich nachzureichen.

  • Meine Bewerbungsdaten bzw. -unterlagen haben sich geändert. Was muss ich tun?

    Sie können die Daten eigenständig im Berliner Karriereportal ändern.

  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte

    PDF-Dokument (38.6 kB)

Bewerbungsverfahren

  • Muss ich mich zwingend über das Karriereportal bewerben?

    Ja. Das Karriereportal des Landes Berlin ist ein modernes und bequemes Tool. Um eine zügige Bearbeitung der Bewerbungen zu erreichen, bitten wir von Bewerbungen per Mail oder gar per Post abzusehen.

    Über den individuellen Zugang zum Karriereportal (Account) kann die Bewerbung von Ihnen jederzeit bearbeitet oder auch zurückgezogen werden.

  • Ist es sinnvoll, sich zu bewerben, wenn mein Profil nicht die formalen Anforderungen erfüllt, die in der Ausschreibung benannt sind?

    Nein. Formale Anforderungen sind verbindliche Ausschlusskriterien, bei denen wir keinen Spielraum haben. Die formalen Anforderungen finden Sie in jedem Ausschreibungstext unter dem Abschnitt „Sie bringen mit“. Das sind die rechtlichen Kriterien, die zwingend erfüllt werden müssen, um im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

    Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie die formalen Anforderungen erfüllen, oder Beratung brauchen, rufen Sie uns gerne an.

    Darüber hinaus werden in den Stellenausschreibungen mitunter auch Kriterien genannt, die als wünschenswert gelten. Wenn Sie diese Kriterien nicht, oder nur teilweise erfüllen, lohnt sich eine Bewerbung auf jeden Fall.

  • Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung eingereicht habe?

    Wir prüfen Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit und formale Eignung. Nach Rücksprache mit den Fachabteilungen erfolgt der nächste Schritt, also Einladungen zu Auswahlgesprächen oder Entscheidung nach Aktenlage.

  • Was ist ein strukturiertes Interview?

    Ein strukturiertes Interview folgt einem im Vorhinein festgelegten Interviewleitfaden. Das bedeutet, dass allen Kandidaten dieselben Fragen gestellt werden. Die Auswahlkommission stellt keine zusätzlichen Fragen oder spontanen Nachfragen und gibt auch keine Hilfestellung.

    Das bedeutet, dass Sie möglichst ausführlich, gut nachvollziehbar und vollständig antworten müssen. Lassen Sie die Auswahlkommission an Ihren Gedanken teilhaben, wie die gestellte Aufgabe zu lösen ist. Zeigen Sie Ihr Fachwissen. Die Auswahlkommission kann nur bewerten, was Sie auch aussprechen.

    Im Anschluss an das standardisierte Interview besteht die Möglichkeit, der Auswahlkommission Fragen zu stellen.

  • Was wird im Bewerbungsgespräch abgefragt?

    Die Auswahlgespräche beim Landesamt für Einwanderung sind nicht anders, als Auswahlgespräche bei anderen Behörden oder Unternehmen. Wir wollen Sie kennenlernen, Ihre Motivation für die Bewerbung verstehen sowie natürlich auch Fragen stellen, die Ihre fachlichen Kenntnisse betreffen. Sie müssen definitiv keine Gesetzestexte wörtlich wiedergeben.

  • Wie lange dauert in der Regel das Auswahlverfahren bzw. wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

    Die Dauer des Auswahlverfahrens hängt von vielen Faktoren ab, weshalb leider nicht vorhergesagt werden kann, wann Sie eine finale Antwort erhalten. Sofern Auswahlgespräche stattfinden, werden diese ca. 5 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt. Nach den Auswahlgesprächen werden zunächst die Beschäftigtenvertretungen beteiligt. Nach ca. 4 weiteren Wochen werden zunächst die Absagen und danach die Zusagen verschickt werden. Die Gesamtlänge der Verfahren liegt in der Regel innerhalb der Zeitspanne von 90 bis 120 Tagen. Beachten Sie bitte, dass diese ungefähren Angaben nur zu Ihrer groben Orientierung dienen. Wir bemühen uns um Zwischennachrichten und regelmäßige Updates.

Weitere hilfreiche Informationen

  • Was ist ein Anforderungsprofil?

    Im Anforderungsprofil sind die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle sowie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben. Das Anforderungsprofil ist ein zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens. Auf ihm beruhen die Fragen im strukturieren Interview und letztlich die Auswahlentscheidung. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Anforderungsprofil zu befassen.

    Wir empfehlen zudem, dass Sie sich das Dokument rechtzeitig abspeichern, da dieses nach dem Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit der Stellenanzeige offline geht.

  • Was verdiene ich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin?

    Man muss hier zunächst zwischen dem Verdienst im Beamtenverhältnis und dem Verdienst von tariflich Beschäftigten unterscheiden.

    Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Statusamt und wird in einer Besoldungsgruppe ausgedrückt.

    Das Entgelt der Tarifbeschäftigten richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag (TV-L). Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Tätigkeit und wird in einer Entgeltgruppe ausgedrückt. Innerhalb jeder Besoldungs- oder Entgeltgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, welche nach unterschiedlichen Laufzeiten erreicht werden. Die Dauer der Laufzeit steigt mit der Erfahrungsstufe.

    Eine Angabe zur jeweiligen Besoldungs- oder Entgeltgruppe findet sich in der Stellenausschreibung. Damit ist eine unverbindliche Berechnung des Verdienstes über ein externes Angebot möglich:

  • Können meine bisherigen Berufserfahrungen angerechnet werden?

    Im Rahmen des TV-L ist eine Anrechnung der bisherigen Berufserfahrungen in vielen Konstellationen möglich. Bei einer Zusage erhalten Sie ausführliche Informationen dazu zusammen mit den anderen Einstellungsunterlagen.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Die Ansprechpersonen für eine bestimmte Ausschreibung finden Sie am Ende der jeweiligen Online-Stellenanzeige.

Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber

Mit dem Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin (GfA) werden Behörden ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise mit den Themen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf befassen und einen regelmäßigen Auditierungsprozess durchlaufen.

Weitere Informationen zum Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen