Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen, gilt:
In der Regel muss der Lebensunterhalt eigenständig gesichert sein. Das bedeutet, die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können dauerhaft durch eigenes, regelmäßiges Einkommen selbst bezahlt werden.
Der Lebensunterhalt ist dann nicht eigenständig gesichert, wenn öffentliche Mittel wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht.
Mit unserem Quick-Check können Sie kostenlos berechnen, ob Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell eigenständig sichern können. Wir empfehlen Ihnen, diesen Service zu nutzen, bevor Sie den Antrag auf den Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung stellen.
Im Service-Portal finden Sie den Quick-Check zur Lebensunterhaltsberechnung und weitere Informationen dazu.