Für britische Staatsangehörige, die bereits in Berlin leben, haben wir ein Online-Registrierungsverfahren eingerichtet.
Informationen dazu finden Sie in unserer speziellen Rubrik.
Informationen für Staatsangehörige der Europäischen Union, der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz

Bild: mirpic – Fotolia.com
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) 1 und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Dasselbe gilt für Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 und ähnlich auch für Staatsangehörige der Schweiz.
1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern2 Norwegen, Island und Liechtenstein
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Freizügigkeitsbescheinigung
Integrationskurs
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen