Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt

Stempel mit der Aufschrift ungültig

Sie besitzen einen deutschen Aufenthaltstitel und wollen Deutschland für eine bestimmte Zeit verlassen?

Dann beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen, nach denen Aufenthaltstitel automatisch erlöschen!

Für alle Aufenthaltstitel gilt:

  • Die Frist wurde nur wegen der Ableistung des Wehrdienstes überschritten ? Dann erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn die Rückkehr nach Deutschland innerhalb von drei Monaten nach Entlassung aus dem Wehrdienst erfolgt.
  • Der Aufenthalt im Ausland soll länger dauern als die für den jeweiligen Aufenthaltstitel vorgesehene Frist? Dann stellen Sie bitte vorher bei uns einen Antrag.

Unterschiedliche Fristen für Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis
Blaue Karte EU
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Aufenthaltserlaubnis

  • Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
  • Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei
    • einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer,
    • als Familienangehöriger eines deutschen Diplomaten im Ausland ,
    • als Studierender an einer hiesigen Hochschule gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule,
    • oder auch der Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland.
  • Übrigens: Wenn Sie ausreisen, um im Ausland eine schulische oder universitäre Ausbildung zu beginnen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Ausreise ungültig. Es ist dabei egal, ob Sie vor Ablauf der Frist von 6 Monaten zwischendurch nach Deutschland zurückkehren.

Blaue Karte EU

  • Eine Blaue Karte EU erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
  • Diese Frist gilt auch für Familienangehörige eines Inhabers einer Blauen Karte EU, wenn diese eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besitzen.
  • Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland.

Niederlassungserlaubnis

  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
    • wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
    • und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
    • Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.
  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigung
  • In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn
    • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
    • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt
    • ab 12 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark und Irland,
    • ab 24 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark und Irland, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten (diese Frist gilt dann auch für Ihre Familienangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen),
    • ab 6 Jahren außerhalb Deutschlands oder
    • wenn Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.
  • Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigung
  • In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antrag erlaubt werden, wenn
    • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
    • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).