- Insbesondere werden Aufenthaltserlaubnisse aus familiären oder humanitären Gründen, für Au-pairs, für Selbständige oder die Teilnahme an Freiwilligendiensten und Working-Holiday-Programmen erteilt.
- Zudem ist der Standort für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln zuständig.
Die Zuständigkeit des jeweiligen Referats richtet sich dabei nach der Staatsangehörigkeit.
In den Referaten E 1 bis E 6 sind die Zuständigkeiten überwiegend nach Kontinenten oder Regionen zusammengefasst.
- Wenn ein Ehepartner oder Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, der am Standort Keplerstraße erteilt wird, dann wird auch die Aufenthaltserlaubnis für dessen Familienangehörige am Standort Keplerstraße erteilt.
- zur Ausreise Verpflichtete mit einer Duldung (Referate A 2, A 3 und A 4)
- auf das Land Berlin verteilte Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung (Referate A 2, A 3 und A 4) und
- unerlaubt Eingereiste (Referat R 1).