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Das Landes-Amt für Einwanderung - Informationen in Leichter Sprache
Das Landes-Amt für Einwanderung
Das Landes-Amt für Einwanderung ist zuständig für:
Einreise und Aufenthalt von Menschen aus dem Ausland in Berlin
- Welche Ausweise oder Papiere
brauchen die Menschen aus dem Ausland. - Wie lange dürfen Menschen aus dem Ausland
in Deutschland bleiben.
Zu der Internet-Seite vom Landes-Amt für Einwanderung
kommen Sie hier: www.berlin.de/einwanderung
Auf dieser Seite in Leichter Sprache erfahren Sie:
- Das sind die Aufgaben vom Landes-Amt für Einwanderung
- An diesen Orten in Berlin gibt es Büros
vom Landes-Amt für Einwanderung - Die Aufgaben der einzelnen Büros
- Informationen dazu, was alles auf der Internet-Seite
in schwieriger Sprache steht - Hinweise für den Besuch vom Landes-Amt für Einwanderung
Die Aufgaben vom Landes-Amt für Einwanderung
Die Menschen aus dem Ausland sollen sich in Berlin willkommen fühlen.
Deswegen gibt es jetzt auch eine extra Behörde für sie.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
1. Anträge für ein Visum bearbeiten
Das spricht man so: Wi-sum.
Ein Visum ist eine Art Bescheinigung.
Viele Menschen aus dem Ausland brauchen ein Visum.
Sie dürfen nur mit dem Visum nach Deutschland kommen.
Zum Beispiel, um hier zu arbeiten oder zu studieren.
2. Anträge für Aufenthalts-Titel bearbeiten
Ein Aufenthalts-Titel ist eine Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Menschen aus dem Ausland in Deutschland bleiben. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthalts-Titeln:-
Befristete Aufenthalts-Titel
Mit dieser Erlaubnis dürfen Menschen aus dem Ausland
nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben.
Zum Beispiel für ein Jahr oder mehrere Jahre.
Die Erlaubnis endet dann. -
Unbefristete Aufenthalts-Titel
Mit dieser Erlaubnis dürfen Menschen aus dem Ausland
für immer in Deutschland bleiben.
Die Büros vom Landes-Amt für Einwanderung
Das Landes-Amt für Einwanderung hat mehrere Büros in Berlin.
Die beiden wichtigsten Büros sind:
1. Das Haupt-Büro am Friedrich-Krause-Ufer
Adresse:
Landesamt für Einwanderung
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin-Tiergarten
- Für Menschen, die wegen ihrer Familie nach Deutschland kommen und in Berlin wohnen.
-
Für Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen
und in Berlin wohnen.
-
Für Menschen, die auf das Ergebnis von ihrem Asyl-Antrag warten.
Asyl spricht man so: Asül.
Diese Menschen konnten nicht mehr sicher und gut
in ihrem Heimat-Land leben.
Zum Beispiel, weil sie dort verfolgt werden.
Jetzt wollen die Menschen in Deutschland Schutz bekommen.
Sie haben dafür einen Asyl-Antrag gestellt.
Der Asyl-Antrag wird vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet.
Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge entscheidet:
Ob eine Person in Deutschland bleiben darf oder nicht.
Manchmal dauert die Bearbeitung von dem Antrag lange.
Solange der Antrag noch bearbeitet wird,
dürfen die Menschen auf jeden Fall in Deutschland bleiben.
Dafür bekommen sie eine Erlaubnis vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.
Diese Erlaubnis heißt Aufenthalts-Gestattung.
Diese Aufenthalts-Gestattung muss immer wieder verlängert werden.
So lange, bis das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge eine Entscheidung getroffen hat.
Für die Verlängerung ist das Landes-Amt für Einwanderung zuständig
Irgendwann gibt es eine Entscheidung.
Vielleicht darf die Person bleiben:
Dann kümmert sich das Landes-Amt für Einwanderung um
eine neue Erlaubnis für die Person.
Diese Erlaubnis heißt dann Aufenthalts-Erlaubnis.
Vielleicht darf die Person nicht bleiben:
Dann kümmert sich das Landes-Amt für Einwanderung um die Ausreise von der Person.
-
Für Menschen, die aus anderen Gründen in Berlin Schutz suchen.
In schwieriger Sprache heißen die Gründe:
Humanitäre Gründe.
Das spricht man so: hu-ma-ni-tär.
Das bedeutet:
Die Menschen können aus lebens-wichtigen Gründen
nicht in ihr Heimat-Land zurück-gehen.
Zum Beispiel, weil dort Krieg ist.
-
Für Menschen, die Deutschland wieder verlassen müssen.
Bei manchen Menschen entscheidet der Staat:
Diese Menschen dürfen nicht in Deutschland bleiben.
Man sagt dazu:
Die Menschen müssen ausreisen.
Manchmal geht das nicht sofort.
Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Zum Beispiel:
Eine Person muss ausreisen.
Das geht nur mit einem Ausweis.
Die Person hat aber keinen Ausweis.
Für diese Fälle ist das Haupt-Büro in Berlin-Tiergarten zuständig.
Beim Haupt-Büro am Friedrich-Krause-Ufer gibt es auch ein Beratungs-Zentrum.
Hier gibt es:- Beratung für Menschen, die ganz neu aus dem Ausland nach Berlin gekommen sind.
Hier bekommen Sie viele praktische Informationen für den Alltag. - Beratung zum Thema Ausländer-Recht.
Ausländer-Recht bedeutet:
Diese Gesetze gelten für Menschen aus dem Ausland. - Beratung für Menschen, die zurück in ihr Heimat-Land gehen möchten.
Das Büro in Berlin-Charlottenburg
Adresse:
Keplerstraße 2
10589 Berlin-Charlottenburg
Für diese Menschen aus dem Ausland ist das Büro in der Keplerstraße zuständig:
- Für Menschen, die studieren und in Berlin wohnen.
- Für Menschen, die an einer Universität arbeiten und in Berlin wohnen.
- Für Fachkräfte, die in Berlin wohnen
- Für Menschen, die aus anderen besonderen Gründen
in Berlin leben möchten.
Termine
Für beide Büros können Sie im Internet Termine ausmachen.
Bitte klicken Sie dafür hier: Termin buchen
Vielleicht gibt es keinen freien Termin mehr.
Dann können Sie auch ohne Termin kommen.
Sie müssen dann eine Warte-Nummer ziehen.
Aber bitte beachten Sie:
Wenn schon viele andere Personen eine Warte-Nummer gezogen haben,
dann kommen Sie vielleicht trotzdem nicht mehr dran.
Öffnungszeiten von beiden Büros:
Montag und Dienstag: 7 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 17 Uhr
Post-Adresse
Briefe an das Landes-Amt für Einwanderung bitte immer an diese Adresse schicken:
Landesamt für Einwanderung
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Hinweise für den Besuch
Die Büros vom Landes-Amt für Einwanderung sind
zum großen Teil barriere-frei.
Es gibt rollstuhl-gerechte Aufzüge und Toiletten.
Sie können mit Bargeld oder mit Bank-Karte bezahlen.
In den Büros gibt es Kopierer und Foto-Automaten.
Für Kopien und Fotos müssen Sie bezahlen.
Das Landes-Amt für Einwanderung hat eine Internet-Seite in schwieriger Sprache. Das sind die wichtigsten Inhalte von der Internet-Seite:
1. Informationen zur Einreise
- Wie kann ich ein Visum bekommen?
- Wie kann ich ein Visum verlängern?
- Wo kann ich eine Verpflichtungs-Erklärung abgeben?
Die Verpflichtungs-Erklärung ist ein Dokument.
Manche Besucher oder Besucherinnen aus dem Ausland brauchen dieses Dokument.
Nur mit dem Dokument dürfen sie zu Besuch kommen.
Aber:
Das Dokument muss eine Person aus Deutschland ausfüllen.
Die Person aus Deutschland muss gegenüber dem Staat versprechen:
Ich übernehme alle Kosten für meinen Besucher oder für
meine Besucherin aus dem Ausland.
Zum Beispiel: - Kosten für den Unterhalt.
Zum Unterhalt gehören zum Beispiel:
Essen und Übernachtungs-Kosten. - Kosten, falls ein Unfall passiert
Hier kommen Sie zu diesem Bereich von der Internet-Seite
in schwieriger Sprache: Einreise
2. Informationen zum Aufenthalt
- Welche verschiedenen Aufenthalts-Titel gibt es?
Ein Aufenthalts-Titel ist eine Erlaubnis.
Mit dieser Erlaubnis darf man als Ausländer in Deutschland bleiben. - Welche Unterlagen und Dokumente brauche ich
für meinen Aufenthalt? - Wann und wie viel darf ich arbeiten?
- Wann verliere ich die Erlaubnis, dass ich in Deutschland bleiben darf?
Hier kommen Sie zu diesem Bereich von der Internet-Seite
in schwieriger Sprache: Aufenthalt
3. Informationen zu Terminen
- Wie kann ich einen Termin buchen?
- Welche Unterlagen und Dokumente brauche ich
für den Termin?
Hier kommen Sie zu diesem Bereich von der Internet-Seite
in schwieriger Sprache: Dienstleistungen und Termine
4. Service und Beratung
Service spricht man so: sör-wis.
*Hier finden Sie viele wichtige Informationen
und Beratungs-Angebote.*
Es gibt Beratung für Menschen aus dem Ausland,
die ganz neu in Berlin leben.
Und Beratung für Menschen aus dem Ausland,
die schon länger in Berlin leben.
Hier kommen Sie zu diesem Bereich von der Internet-Seite
in schwieriger Sprache: Beratung
5. Über uns
- Adressen
- E-Mail-Adressen und Telefon-Nummern
- Neue Informationen
- Eine Liste mit Stichworten.
Zu diesen Stichworten gibt es mehr Informationen.
Hier kommen Sie zu diesem Bereich von der Internet-Seite
in schwieriger Sprache: Über uns
Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
Fach-Zentrum für Leichte Sprache
Telefon: 0821 – 58 98 00 13
E-Mail: leichte-sprache@cab-b.de
Internet: www.cab-b.de
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013
Marke Gute Leichte Sprache: © Netzwerk Leichte Sprache e.V.