Familiennachzug nach einem erfolgreichen Asylverfahren
Für den Nachzug von Familienangehörigen zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention – speziell aus Syrien – gelten erleichterte Regelungen.
Für Menschen mit Migrationshintergrund, deren Deutsch-Kenntnisse für den Arbeitsalltag oder einen bestimmten Beruf noch nicht ausreichend sind, bietet das BAMF indivuell angepasste Berufssprachkurse an.
Für Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte oder vorausichtlich haben wird, bietet das Bundesprogramm StarthilfePlus zusätzliche finanzielle Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr.