Eröffnung von Basiskonto mit (erloschener) Aufenthaltsgestattung

Jemand schiebt eine Bankkarte in einen Geldautomaten, auf dem Display kann zwischen verschiedenen Sprachen gewählt werden

Nach einem erfolgreichen Asylverfahren ist die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge bzw. für Ausländer aus technischen Gründen nicht sofort möglich.

Damit Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte trotzdem möglichst schnell ein Basiskonto bei einer Bank eröffnen können, belässt ihnen das Landesamt für Einwanderung die (rechtlich erloschene) Aufenthaltsgestattung bis zur Ausstellung der neuen Ausweisdokumente.

Auch wenn eine erloschene Aufenthaltsgestattung nicht mehr aufenthaltsrechtlich gültig ist, handelt es sich um ein offizielles inländisches Dokument mit einem Lichtbild.
  • Damit ist die Identifizierung im Sinne der Ausweisfunktion und die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos möglich.
  • Auch im allgemeinenen Rechtsverkehr gewährleistet sie zweifelsfrei die Feststellung des Aufenthaltsstatus und der Identität.

Wir verfahren bereits seit längerer Zeit dementsprechend. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat nun mit Schreiben vom 01.10.2018 allen Bundesländern empfohlen, im Interesse der Betroffenen auch so zu verfahren.