Termin vereinbaren

Planer - Terminplaner mit Stift

Keine Terminbuchung für Einbürgerungen und andere Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Für die Abteilung S des LEA am Standort Sellerstraße können keine Termine gebucht werden.
Die Termine werden nach Antragsbearbeitung vergeben. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Einbürgerung.

Für die meisten Aufenthaltstitel können Sie bei uns einen Termin buchen:

Online-Antrag statt Terminbuchung in bestimmten Fällen:

  • Für einige Dienstleistungen (zum Beispiel Blaue Karte EU) nutzen Sie bitte die speziellen Online-Anträge.

Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung:

Für einige Dienstleistungen können Sie bei jedem Berliner Bürgeramt einen Termin buchen:

FAQ zur Terminvereinbarung

  • Wann soll ich den Termin buchen?

    Aufenthaltstitel können in der Regel frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden.

    Der Termin selbst sollte möglichst 4-6 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels liegen. Die Buchung des Termins ist schon früher möglich.

    In einigen Referaten sind freie Termine nicht kurzfristig, sondern erst in einigen Monaten verfügbar. Suchen Sie deshalb rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels nach einem Termin.

    Wichtig: Buchen Sie den Termin, bevor Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird.

    Ihr Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab und Sie können keinen Termin buchen? Dann beachten Sie bitte die Informationen unter „Keine Termine frei?“.

  • Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin ungültig – Ist das ein Problem?

    Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Buchung des Termins noch gültig?

    Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel.

    Das bedeutet: Sie können bis zum Termin weiter arbeiten oder studieren.

    Ihre Buchungsbestätigung gilt zusammen mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel als Nachweis über Ihren erlaubten Aufenthalt und kann bei Behörden und Arbeitgebern als entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

    Wichtig:
    • Voraussetzung ist, dass Sie zum gebuchten Termin kommen.
    • Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
  • Mein Anliegen wird nicht über die Terminvereinbarung angeboten - Was nun?

    Für bestimmte Aufenthaltstitel und Dienstleistungen ist keine Terminbuchung möglich.
    Bitte wenden Sie sich dann an das für Ihr Anliegen zuständige Referat per Kontaktformular.
    Für einige Dienstleistungen (zum Beispiel Blaue Karte EU) nutzen Sie bitte die speziellen Online-Anträge.

    Wichtig: Buchen Sie keinen Termin für eine “falsche” Dienstleistung.
    Wenn Sie einen Termin buchen, obwohl die von Ihnen gewünschte Dienstleistung nicht in der Online-Terminvereinbarung angeboten wird, können Sie trotz Termin leider nicht bedient werden.

  • Kann ich meinen Termin ändern oder löschen?

    Termine sind knapp. Deshalb bitten wir Sie, einen nicht benötigten Termin zu löschen. Vielen Dank.

    Sie können einen Termin auch ändern, wenn andere Termine verfügbar sind.

    Zum Ändern oder Löschen Ihres Termins rufen Sie bitte unsere Online-Terminvereinbarung auf.

  • Keine Termine frei?

    Es kommt regelmäßig vor, dass die Termine ausgebucht sind. Es handelt sich dabei nicht um einen technischen Fehler.

    Sollten keine Termine buchbar sein, bitten wir Sie, am nächsten Tag die Buchung erneut zu versuchen. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.

    Sie haben es zu verschiedenen Zeiten mehrfach erfolglos versucht, einen Termin zu buchen und Ihr Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab?

    Dann können Sie Ihren Antrag auf Verlängerung auch per E-Mail stellen.
    Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats

    Ihre Nachricht wird als Antrag gewertet. Dadurch wird Ihr bisheriger Aufenthaltstitel als fortbestehend betrachtet (siehe oben bei „Mein Aufenthaltstitel wird vor dem Termin ungültig – Ist das ein Problem?“).

  • Sie besitzen ein nationales Visum (D-Visum) für 12 Monate?

    Inhabern solcher längerfristiger D-Visa wird frühestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ein anderer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) ausgestellt.

    Ihr Aufenthalt soll nicht länger dauern als das Visum gültig ist?
    Dann muss kein Antrag gestellt werden. Auch eine Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung ist nicht erforderlich.

    Ihr Aufenthalt soll länger dauern als das Visum gültig ist?
    Dann beantragen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung des Aufenthaltstitels. Dieser Antrag sollte vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.
    Eine frühere Umwandlung Ihres Visums in einen anderen Aufenthaltstitel ist – auch bei vorhandener Terminbuchung – nicht möglich.

    Arbeiten mit dem nationalen Visum?
    In Ihrem Visum steht, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.
    Sie können sofort nach der Einreise anfangen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU haben.
    Inhabern von Jahresvisa zu Studienzwecken ist die Beschäftigung gem. § 16b Abs. 3 AufenthG erlaubt. Dies bedeutet, dass sie mit dem Visum maximal 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben dürfen.

  • Sie besitzen einen noch länger gültigen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung?

    Sie möchten das Unternehmen wechseln oder suchen nach einem neuen Job?
    Oder es hat sich etwas bei Ihrer Beschäftigung geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs?

    Dann benötigen Sie vielleicht gar keinen Termin zur Änderung oder Neuausstellung des Aufenthaltstitels.

    Lesen Sie hierzu bitte
  • Kann ich auch ohne Termin kommen?

    Nein, Vorsprachen ohne Termin sind weiterhin grundsätzlich nicht möglich.

  • Bekomme ich einen Termin zugeschickt?

    Wir verschicken keine Einladungen zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
    Bitte achten Sie deshalb selbst darauf, rechtzeitig einen Termin zu buchen.

  • Was soll ich zum Termin mitbringen?

    Nach der Terminbuchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung Ihres Termins zum Ausdrucken. Darin stehen auch alle nötigen Unterlagen und Gebühren.
    Bringen Sie diese bitte vollständig mit – zusammen mit Ihrer Terminbestätigung.

    Wichtig: Die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben. Damit helfen Sie uns, Ihre Bedienung etwas zu beschleunigen.

  • Wann kann eine Bedienung abgelehnt werden?

    Wir können Sie nur bedienen, wenn der Termin über die Online-Terminvereinbarung des LEA verbindlich und für die korrekte Dienstleistung gebucht worden ist.

    In folgenden Fällen ist keine Bedienung möglich:
    • wenn keine oder eine gefälschte Terminbestätigung vorgelegt wird oder
    • wenn der Termin erkennbar für ein falsches Anliegen gebucht wurde (zum Beispiel für die Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren anstelle eines tatsächlich gewünschten Aufenthaltstitels zur Beschäftigung).
  • Ich besitze ein Schengen-Visum. Kann ich für die Verlängerung einen Termin buchen?

    Ein Schengen-Visum (Visumskategorie C) wird für kurze Aufenthalte ausgestellt, zum Beispiel für Besuchsaufenthalte, touristische Zwecke oder Geschäftsreisen.

    Ein solches Visum endet immer mit Ablauf des Gültigkeitsdatums. Schengen-Visa können nur ausnahmsweise verlängert werden, z. B. bei einer schweren Erkrankung.

    Bitte beachten Sie:
    • Schengen-Visa können in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
    • Eine Terminbuchung oder ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis verlängern den erlaubten Aufenthalt mit einem Schengen-Visum deshalb nicht. Mehr Informationen dazu
  • Ich möchte verreisen, aber mein befristeter Aufenthaltstitel läuft ab. Was muss ich tun?

    Bitte buchen Sie möglichst einen Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    Sollte vor Ihrer Reise kein Termin verfügbar sein und Sie besitzen ein gültiges Reisedokument (Pass oder Passersatz), senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat

    Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung per Post übersandt werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.

  • Ich wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt, ich bin nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels und mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde noch nicht bestellt. Kann ich zur Bestellung des eAT einen Termin buchen?

    Nein, das ist nicht möglich.

    Sofern Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind, und Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, wird der Vorgang im Einzelfall geprüft.

    Sie erhalten dann von dem zuständigen Referat baldmöglich einen Termin für Ihre Vorsprache.