Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: berlin.de/ukraine/
- Information for refugees from Ukraine: berlin.de/ukraine/en/
- Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine/uk/
- Информация для беженцев из Украины: berlin.de/ukraine/ru/
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Termin vereinbaren

Bitte beachten Sie:
- Vorsprachen ohne Termin sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich nicht möglich.
- Bitte beachten Sie unsere aktuellen Informationen zur Bedienung ab dem 21.03.2022.
Ich möchte einen Termin buchen
Für die meisten Aufenthaltstitel können Sie bei uns einen Termin buchen:
Tipp: Für einige Dienstleistungen müssen Sie nicht zu uns kommen, sondern können mit Termin zu jedem Berliner Bürgeramt gehen:
Nur für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung:
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Zusatzblatt nach § 84 Abs. 2 AufenthG oder Passeinzugsbescheinigung?
- Ihre Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Bescheinigung
- ist bereits abgelaufen oder
- läuft in den nächsten 6 Wochen ab?
- Dann tragen Sie sich bitte in das Onlineformular auf unserer Website ein.
FAQ zur Terminvereinbarung
Aufenthaltstitel können in der Regel frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden.
Der Termin sollte möglichst 4-6 Wochen vor Ablauf des Visums, der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU liegen.
Wichtig: Buchen Sie den Termin, bevor Ihr Aufenthaltstitel ungültig wird.
- Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet.
- Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel.
- Das bedeutet: Sie können bis zum Termin weiter arbeiten oder studieren.
- Ihre Buchungsbestätigung können Sie bei Behörden und Arbeitgebern als entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Voraussetzung ist, dass Sie zum gebuchten Termin kommen.
- Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.
Für bestimmte Aufenthaltstitel und Dienstleistungen ist keine Terminbuchung möglich. Bitte wenden Sie sich dann an das für Ihr Anliegen zuständige Referat per E-Mail.
Wichtig: Buchen Sie keinen Termin für eine “falsche” Dienstleistung.
Wenn Sie einen Termin buchen, obwohl die von Ihnen gewünschte Dienstleistung nicht in der Online-Terminvereinbarung angeboten wird, können Sie trotz Termin leider nicht bedient werden.
Termine sind knapp. Deshalb bitten wir Sie, einen nicht benötigten Termin zu löschen. Vielen Dank.
Sie können einen Termin auch ändern, wenn andere Termine verfügbar sind.
Zum Ändern oder Löschen Ihres Termins rufen Sie bitte unsere Online-Terminvereinbarung auf.
Es kann vorkommen, dass die Termine ausgebucht sind. Es handelt sich dabei nicht um einen technischen Fehler.
Sollten keine Termine buchbar sein, bitten wir Sie, am nächsten Tag die Buchung erneut zu versuchen. Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.
Sie haben es zu verschiedenen Zeiten mehrfach erfolglos versucht, einen Termin zu buchen und Ihr Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab? Dann können Sie Ihren Antrag auf Verlängerung auch per E-Mail stellen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das für Sie zuständige Referat.
Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Vorsprachen ohne Termin sind deshalb weiterhin grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie unsere aktuellen Informationen zur Bedienung ab dem 21.03.2022.
Wir verschicken keine Einladungen zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
Bitte achten Sie deshalb selbst darauf, rechtzeitig einen Termin zu buchen.
Nach der Terminbuchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung Ihres Termins zum Ausdrucken. Darin stehen auch alle nötigen Unterlagen und Gebühren.
Bringen Sie diese bitte vollständig mit – zusammen mit Ihrer Terminbestätigung.
Wichtig: Die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben. Damit helfen Sie uns, Ihre Bedienung etwas zu beschleunigen.
Ein Schengen-Visum (Visumskategorie C) wird für kurze Aufenthalte ausgestellt, zum Beispiel für Besuchsaufenthalte, touristische Zwecke oder Geschäftsreisen.
Ein solches Visum endet immer mit Ablauf des Gültigkeitsdatums. Schengen-Visa können nur ausnahmsweise verlängert werden, z. B. bei einer schweren Erkrankung.
- Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren.
- Schengen-Visa können nur am Standort Keplerstraße verlängert werden.
- Dazu können Sie mit dem Referat B 5 einen Termin per E-Mail vereinbaren.
- Schengen-Visa können in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
- Eine Terminbuchung oder ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis verlängern den erlaubten Aufenthalt mit einem Schengen-Visum deshalb nicht. Mehr Informationen dazu
Bitte buchen Sie möglichst einen Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Sollte vor Ihrer Reise kein Termin verfügbar sein und Sie besitzen ein gültiges Reisedokument (Pass oder Passersatz), senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat
Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung per Post übersandt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können.
Nein, das ist nicht möglich.
Sofern Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt, Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind, und Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, wird der Vorgang im Einzelfall geprüft.
Sie erhalten dann von dem zuständigen Referat baldmöglich einen Termin für Ihre Vorsprache.