Für die meisten Aufenthaltstitel können Sie bei uns einen Termin buchen:
Tipp: Für einige Dienstleistungen müssen Sie nicht zu uns kommen, sondern können mit Termin zu jedem Berliner Bürgeramt gehen:
Nur für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung:
- Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Zusatzblatt nach § 84 Abs. 2 AufenthG oder Passeinzugsbescheinigung?
- Dann beachten Sie bitte unsere Informationen vom 15.05.2023.