- Sie wünschen die Erteilung, Verlängerung oder Änderung eines Aufenthaltstitels? Prüfen Sie zuerst hier, ob dafür bereits ein Online-Antrag zur Verfügung steht.
- Für die gewünschte Dienstleistung gibt es einen Online-Antrag? Dann nutzen Sie bitte nur diesen.
- Für die gewünschte Dienstleistung gibt es noch keinen Online-Antrag und Sie benötigen einen Termin? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des zuständigen Referats.
Beachten Sie dabei:
Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach der Staatsangehörigkeit.
Aber: Für bestimmte Anliegen ist die Staatsangehörigkeit egal, zum Beispiel für
- Asyl und Duldung (Referate A 2, A 3 und A 4)
- Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Familienangehörige (Referate B 1, B 2, B 3 und B 4),
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung, zur Aus- und Weiterbildung oder für Qualifizierungsmaßnahmen, ICT-Karten sowie Familienangehörige von Inhabern einer dieser Aufenthaltstitel (Referat B 6)
- Verlängerung von Schengen-Visa (Referat B 5)
- Visaverfahren für die Einreise (Referat B 7)