Verpflichtungserklärungen

Hand bei Unterschrift Notiz Vertrag
  • Visa zur Einreise können in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dazu müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden.
  • Wenn das nicht möglich ist, können Dritte (Verpflichtungsgeber) eine Verpflichtungserklärung abgeben – wenn sie selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
  • Bei langfristigen Aufenthalten ist die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken möglich.
  • Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie dafür benötigen? Das hängt davon ab, ob das Visum für einen kurzen oder langen Aufenthalt beantragt werden soll.
Frühling am Brandenburger Tor

Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt (Schengen-Visum)

Umzugskartons auf Parkett vor weißer Wand mit Werkzeug und Besen

Verpflichtungserklärung für einen langen Aufenthalt (nationales Visum)