Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: berlin.de/ukraine/
- Information for refugees from Ukraine: berlin.de/ukraine/en/
- Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine/uk/
- Информация для беженцев из Украины: berlin.de/ukraine/ru/
Inhaltsspalte
Verpflichtungserklärungen

- Visa zur Einreise können in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dazu müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden.
- Wenn das nicht möglich ist, können Dritte (Verpflichtungsgeber) eine Verpflichtungserklärung abgeben – wenn sie selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Bei langfristigen Aufenthalten ist die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung nur bei bestimmten Aufenthaltszwecken möglich.
- Für Verpflichtungserklärungen ist unser Referat B 5 am Standort Keplerstraße 2 in Berlin-Charlottenburg zuständig. Bitte buchen oder vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
- Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie dafür benötigen? Das hängt davon ab, ob das Visum für einen kurzen oder langen Aufenthalt beantragt werden soll.
Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt (Schengen-Visum)

Es geht um ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (Urlaubsreise, Besuch von Angehörigen oder Bekannten, Geschäftsreise)?
Informationen zur Dienstleistung “Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt” (mit Terminbuchung)
Verpflichtungserklärung für einen langen Aufenthalt (nationales Visum)

Es geht um ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (zum Beispiel für einen Sprachkurs, Studium oder für eine Eheschließung)?
Informationen zur Dienstleistung “Verpflichtungserklärung für einen langen Aufenthalt” (mit Terminvereinbarung)