Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Muster eines elektronischen Aufenthaltstitels

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Was ist das?

Der eAT wurde zum 01.09.2011 in Deutschland eingeführt. Rechtliche Grundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 380/2008 und Nr. 1030/2002.

Der Aufenthaltstitel wird dabei nicht als Etikett in den Pass eingeklebt, sondern als Plastik-Karte ausgestellt.

In dem integrierten Chip werden folgende Daten gespeichert:
  • Personalien
  • Angaben zum Aufenthaltstitel (Art und Rechtsgrundlage, Dauer und Nebenbestimmungen)
  • Nummer und Gültigkeit des Passes
  • die biometrischen Daten (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke bei allen Personen ab 6 Jahren)
  • Wohnanschrift

Die eAT-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Daher sind für die Ausstellung eines eAT grundsätzlich zwei Vorsprachen beim Landesamt für Einwanderung notwendig:
Eine Vorsprache zum Scannen der Fingerabdrücke sowie Abgabe der Unterschrift und des Passfotos, die zweite Vorsprache zur Abholung.

In den meisten Fällen werden Nebenbestimmungen (zum Beispiel zur Beschäftigung) auf einem Zusatzblatt in Form einer Klappkarte eingetragen.
Im eAT und im Zusatzblatt wird auf das jeweils andere Dokument verwiesen.

Online-Ausweisfunktion

Die eAT-Karte enthält eine Online-Ausweisfunktion (sogenannte eID-Funktion). Diese ist nur zusammen mit einer PIN-Nummer nutzbar.

Im Rahmen der Produktion des bestellten eAT verschickt die Bundesdruckerei den sogenannten PIN-Brief an den eAT-Antragsteller. Die darin enthaltenen Informationen sind notwendig, um später (zum Beispiel bei der Abholung) die Online-Ausweisfunktion aktivieren zu können.

Antragsteller werden bei Beantragung des eAT anhand einer Broschüre über die Funktion informiert.

Gültigkeit

  • Es muss zwischen der Gültigkeit des Aufenthaltstitels und der Gültigkeit der eAT-Karte unterschieden werden.
  • Die eAT-Karte ist maximal 10 Jahre gültig, aber nie länger als die Gültigkeit des Passes.
  • Der Aufenthaltstitel kann länger gültig sein als die eAT-Karte.
  • Wenn die eAT-Karte ungültig wird, wird der Aufenthaltstitel dadurch nicht automatisch ungültig.

Kann ich mich mit dem eAT ausweisen?

Für den Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Aufenthalts gegenüber Behörden der Verwaltung (zum Beispiel Bürgeramt) oder der Polizei reicht es nicht aus, nur die eAT-Karte vorzuzeigen.

Dafür muss der eAT zusammen mit dem Pass und dem Zusatzblatt vorgelegt werden.

Mein Aufenthaltstitel ist ein Klebe-Etikett. Kann ich einen eAT bekommen?

  • Klebe-Etiketten von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die vor dem 01.09.2011 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 als Klebe-Etikett mit dem rechtlichen Hinweis „§ 78a AufenthG“ ausgestellt wurden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen vorzeitigen Umtausch eines Klebe-Etiketts in einen eAT. Sofern die Neuausstellung eines Aufenthaltstitels erforderlich ist (zum Beispiel weil ein neuer Pass ausgestellt wurde), wird dieser dann in der Regel als eAT ausgestellt.
  • Lediglich in Ausnahmefällen können Sie vorzeitig einen eAT beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel berufliche Gründe) an der Neuausstellung nachweisen können.
    Allein die Möglichkeit, dass mit einem eAT weitere Funktionalitäten zur Verfügung stehen bzw. genutzt werden können, reicht dabei nicht aus.

Übertrag / Neuausstellung

  • Wenn der Aufenthaltstitel innerhalb der nächsten 6 Monate abläuft, brauchen Sie keinen Übertrag. Kommen Sie dann bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltstitels in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit. Für eine Auslandsreise in der Zwischenzeit nehmen Sie einfach Ihren alten Pass, Ihren Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit.
  • Sie besitzen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der als eAT ausgestellt wurde und Ihr Pass ist ebenfalls unbefristet gültig? Dann müssen Sie nach 10 Jahren einen neuen eAT beantragen.

Wie kann ich nach einem Umzug meine Adresse auf dem eAT ändern lassen?

  • Beim Landesamt für Einwanderung wird die neue Adresse nur dann im eAT eingetragen, wenn ohnehin ein neuer eAT bestellt werden muss (zum Beispiel, weil die Aufenthaltserlaubnis abläuft).

Mein eAT wurde gestohlen oder ist verloren gegangen. Was muss ich tun?