Aufenthaltserlaubnisse und Blaue Karte EU

Aufdruck eines runden Stempels mit dem Wort Aufenthaltserlaubnis
  • Sie sind nach Deutschland eingereist und wohnen nun in Berlin ?
  • Ihr Aufenthalt soll länger als drei Monate dauern?
  • Sie kommen nicht aus der EU oder Island, Liechtenstein oder Norwegen?

Dann benötigen Sie für den weiteren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.

Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU bekommen?

Hier erhalten Sie eine Orientierung, ob Sie nach Ihrer Einreise grundsätzlich einen befristeten Aufenthaltstitel bekommen können.

Was muss ich tun?

Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Buchen Sie möglichst rechtzeitig einen Termin beim Landesamt für Einwanderung.
Bitte lesen Sie vorher noch die Hinweise zu unseren Dienstleistungen und zur Terminbuchung

2. Melden Sie bitte möglichst vor dem Termin Ihre Berliner Wohnung an.
Sie können dafür zu jedem Berliner Bürgeramt gehen.

Falls Ihnen die Anmeldung der Wohnung vor dem Termin bei der Ausländerbehörde nicht möglich ist, bringen Sie bitte Nachweise über Ihren Hauptwohnsitz in Berlin mit (Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters).

3. Sprechen Sie zum Termin mit allen erforderlichen Unterlagen vor.
Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann Ihnen der gewünschte Aufenthaltstitel nicht erteilt werden und Sie müssen erneut vorsprechen.

Welche Unterlagen, Formulare, Gebühren brauche ich?

In der Übersicht zu den Aufenthaltserlaubnissen und zur Blauen Karte EU finden Sie die benötigten Informationen und können einen Termin buchen.

Ich besitze ein nationales Visum (D-Visum) für 12 Monate

Inhabern solcher längerfristiger D-Visa wird frühestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ein anderer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) ausgestellt.
Bitte lesen Sie hierzu unsere Informationen in den FAQ zur Terminvereinbarung

Ich bin aus einer anderen deutschen Stadt nach Berlin gezogen

  • Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel?
    Dann müssen Sie nur Ihre Berliner Wohnung bei einem Bürgeramt anmelden.
  • Bei uns müssen Sie nur dann vorsprechen,
    • wenn der Aufenthaltstitel verlängert werden muss,
    • oder wenn der Aufenthaltstitel geändert werden muss, weil sich der Zweck Ihres Aufenthalts geändert hat (zum Beispiel neuer Arbeitgeber, Studium nach einer Tätigkeit als Au pair, Job nach Abschluss des Studiums)

Ich möchte meine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU verlängern

  • Sie erhalten keinen schriftlichen Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
  • Bitte buchen Sie sich rechtzeitig selbst einen Termin.
  • Lesen Sie vorher bitte noch unsere Hinweise zur Terminbuchung