Unbefristete Aufenthaltstitel

Straßenschild mit den Wörtern befristet und unbefristet

Nutzen Sie bitte unsere Online-Anträge

Seit dem 09.12.2024 können Sie den für Sie passenden unbefristeten Aufenthaltstitel online beantragen.

Nähere Informationen dazu in unserer aktuellen Information vom 09.12.2024 und hier auf dieser Seite.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind
  • die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
  • jede Erwerbstätigkeit ist erlaubt
  • er ist zeitlich und räumlich unbeschränkt

Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden. In unserer Rubrik Erlöschen von Aufenthaltstiteln finden Sie dazu nähere Informationen.

Niederlassungserlaubnisse

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.

Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

Welche Niederlassungserlaubnis für Sie möglich ist, hängt auch davon ab, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen.

Liste der Niederlassungserlaubnisse mit Online-Antrag:

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU:

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
    Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark und Irland!)

Bevor Sie einen Antrag stellen: Nutzen Sie den Quick-Check

  • Für jeden unbefristeten Aufenthaltstitel haben wir einen eigenen Quick-Check bereitgestellt.
  • Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
  • Klicken Sie dazu auf den gewünschten unbefristeten Aufenthaltstitel und dort auf „Jetzt online erledigen“.

Sie möchten den Antrag stellen: Was Sie dafür brauchen

  • Für den Online-Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente und Nachweise. Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie in den meisten Fällen eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Sie finden alle Informationen dazu bei dem für Sie passenden unbefristeten Aufenthaltstitel.

Nachdem Sie den Antrag online gestellt haben: So geht es weiter

  • Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus.
  • Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden noch um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es aber einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.

Kann der Antrag auch auf anderem Weg gestellt werden?

Nutzen Sie für einen Antrag auf einen der oben genannten unbefristeten Aufenthaltstitel bitte ausschließlich unsere Online-Anträge.

Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular oder Brief), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?

Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen in der Regel keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.