Unbefristete Aufenthaltstitel

Straßenschild mit den Wörtern befristet und unbefristet

Allgemeine Informationen

Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind
  • die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
  • jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
  • er ist zeitlich und räumlich unbeschränkt

Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden. In unserer Rubrik Erlöschen von Aufenthaltstiteln finden Sie dazu nähere Informationen.

Niederlassungserlaubnisse

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.

Es kommt darauf an, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen:

Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU:

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
    Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark und Irland!)

Sie wollen einen Antrag stellen?

  • Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte vorher über die Voraussetzungen.
    • Vor allem die zeitlichen Voraussetzungen unterscheiden sich danach, welcher unbefristete Aufenthaltstitel für Sie möglich ist. Dabei kommt es darauf an, zu welchem Zweck (also nach welchem §) Ihr Aufenthaltstitel erteilt worden ist.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel erfüllen, stellen Sie bitte formlos per E-Mail oder postalisch einen schriftlichen Antrag in dem für Sie zuständigen Referat.
    Zuständig sind je nach Staatsangehörigkeit die Referate E 1 – 6 und A 1 / A 5.
    • Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die erforderlichen Unterlagen bei (in Kopie).
    • Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
**Bitte beachten Sie:** Terminbuchungen sind nur für die beiden folgenden unbefristeten Aufenthaltstitel möglich:

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?

Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.