Dienstleistungen am Standort Friedrich-Krause-Ufer
Bild: Landesamt für Einwanderung
Bitte beachten Sie:
- Die folgenden Dienstleistungen können Sie in der Regel nur am Standort Friedrich-Krause-Ufer erhalten.
- Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
- Aufenthaltsdokument-GB
- Aufenthaltsdokument-GB auf einen neuen Pass übertragen
- Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis bei einem Recht auf Wiederkehr
- Aufenthaltserlaubnis für das minderjährige Kind eines Ausländers
- Aufenthaltserlaubnis für das minderjährige Kind eines deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten eines Ausländers
- Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Elternteil eines deutschen Kindes
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst
- Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind
- Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts
- Aufenthaltserlaubnis für türkische Arbeitnehmer und Familienangehörige (ARB 1/80) - Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
- Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung
- Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung
- Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR - Ausstellung
- Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen
- Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
- Niederlassungserlaubnis (allgemein)
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
- Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige
- Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis mit Aufnahmezusage des Bundes
- Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU neu ausstellen lassen