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Antragsbearbeitung und Bedienung

Dienstgebäude der LEA-Standorte Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße nebeneinander
Bild: Landesamt für Einwanderung

Übersicht über die für alle Abteilungen und Referate an unseren Standorten geltenden Regelungen:

Standort Friedrich-Krause-Ufer

Abteilung A

  • Referate A 1 und A 5 (Syrische Staatsangehörige und Staatenlose / Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien):
    • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
  • Referate A 2, A 3 und A 4 (Personen im Asylverfahren oder mit Ausreise-Verpflichtung):
    • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.
    • Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Zusatzblatt nach § 84 Abs. 2 AufenthG oder Passeinzugsbescheinigung?
    • Das Dokument läuft in den nächsten 8 Wochen ab?
    • Dann registrieren Sie sich bitte im Online-Formular auf unserer Website.

Abteilung E

  • Die Abteilung E ist zuständig für Aufenthaltserlaubnisse aus familiären und humanitären Gründen, für Au-pairs, Selbständige, Teilnahme an Freiwilligendiensten, Working-Holiday-Programmen sowie unbefristete Aufenthaltstitel.
  • Die Bedienung in den Referaten E 1 bis E 6 findet nur mit Termin statt.

Abteilung R (Unerlaubt Eingereiste mit Bescheinigungen der Polizei oder des Hauptzollamts)

  • Die Abteilung R bedient nur montags und dienstags von 07:00 bis 14:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr bei Vorlage einer Wartenummer.
  • Diese Wartenummern werden am Standort Friedrich-Krause-Ufer an der Pforte (Haupteingang) ausgegeben.

Standort Keplerstraße (Referate B 1 / B 2 / B 3)

  • Die Referate B 1, B 2 und B 3 sind zuständig für Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung, Studierende und Auszubildende sowie jeweils deren Familienangehörige.
  • Die Bedienung findet nur mit Termin statt.

Einen Überblick über die Zuständigkeiten erhalten Sie in unserem Organigramm:

Organigramm des Landesamts für Einwanderung

PDF-Dokument (270.7 kB)