Gruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können im gesamten Bundesgebiet reisen, wenn ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung keine räumliche Beschränkung enthält.
    Eine Genehmigung durch das Landesamt für Einwanderung ist dann nicht erforderlich.
  • Für die Teilnahme an einer Schul- oder Klassenreise in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird auf Antrag eine „Liste der Reisenden“ ausgestellt, wenn der Schüler oder die Schülerin
    • eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung
    • oder einen Aufenthaltstitel, aber keinen eigenen Pass besitzt.
  • Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die nicht mit ihrer Schule oder Berufsschule (sondern zum Beispiel mit Pflegeltern oder einer Einrichtung der Jugendhilfe) ins Ausland reisen wollen, ist eine Auslandsreise rechtlich leider nicht möglich.

Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt.

  • Merkblatt: Gruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    PDF-Dokument (46.3 kB)

Gesonderte Informationen zu Schülergruppenreisen nach Großbritannien

Für die Teilnahme an einer Schul- oder Klassenreise nach Großbritannien und Nordirland gilt seit 01.08.2026 ein gesondertes Verfahren.

Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie in unserem Merkblatt sowie auf den Webseiten des Bundesministerium des Innern und der britischen Regierung.

  • Merkblatt: Schülergruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 19 Jahren nach Großbritannien

    PDF-Dokument (48.4 kB)

  • Formular: Reiseausweis für Schülergruppenreise nach Großbritannien beantragen

    PDF-Dokument (33.4 kB)