Gruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können im gesamten Bundesgebiet reisen, wenn ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung keine räumliche Beschränkung enthält.
    Eine Genehmigung durch das Landesamt für Einwanderung ist dann nicht erforderlich.
  • Für die Teilnahme an einer Schul- oder Klassenreise in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird auf Antrag eine „Liste der Reisenden“ ausgestellt, wenn der Schüler oder die Schülerin
    • eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung
    • oder einen Aufenthaltstitel, aber keinen eigenen Pass besitzt.
  • Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung, die nicht mit ihrer Schule oder Berufsschule (sondern zum Beispiel mit Pflegeltern oder einer Einrichtung der Jugendhilfe) ins Ausland reisen wollen, ist eine Auslandsreise rechtlich leider nicht möglich.

Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt.

  • Informationen zu Gruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    PDF-Dokument (46.3 kB)

Information zu Schülergruppenreisen nach Großbritannien ab dem 01.08.2026

Für die Teilnahme an einer Schul- oder Klassenreise nach Großbritannien und Nordirland gilt ein gesondertes Verfahren. Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt und den Anwendungshinweisen.

  • Informationen zu Schülergruppenreisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 19 Jahren nach Großbritannien

    PDF-Dokument (48.4 kB)

  • Anwendungshinweise für Schulen hier
  • Weitere Informationen der britischen Regierung dazu hier
  • • Muster Reiseausweis für Schülergruppenreise nach Großbritannien beantragen

    PDF-Dokument (33.4 kB)