Im Land Berlin darf Wohnraum nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet.
Gibt es in Ihrem Wohnhaus Probleme mit Ferienwohnungen, Leerstand oder sonstiger zweckwidriger Nutzung von Wohnraum? Haben Sie die Möglichkeit, dem Wohnungsamt einen Hinweis zu geben. Bitte achten Sie darauf, dass die Situation der Wohnung so genau wie möglich beschrieben wird und, falls vorhanden, auch Angaben zum tatsächlichen Mieter/Eigentümer gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.