Zweckentfremdungsverbot

Wichtige Änderung

Seit dem 01.03.2026 sind die Aufgabenbereiche „Zweckentfremdung“ sowie § 5 WiStrG dem Fachbereich Stadterneuerung (Amt für Stadtentwicklung) zugeordnet.

Im Land Berlin darf Wohnraum nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet.

Gibt es in Ihrem Wohnhaus Probleme mit Ferienwohnungen, Leerstand oder sonstiger zweckwidriger Nutzung von Wohnraum? Haben Sie die Möglichkeit, dem Wohnungsamt einen Hinweis zu geben. Bitte achten Sie darauf, dass die Situation der Wohnung so genau wie möglich beschrieben wird und, falls vorhanden, auch Angaben zum tatsächlichen Mieter/Eigentümer gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Sie wollen den Verdacht einer Zweckentfremdung melden?

Der Verdacht einer Zweckentfremdung kann über ein Onlineformular mitgeteilt werden: Formular

Sie können uns Ihre Hinweise aber auch per E-Mail zukommen lassen. Die Adresse finden Sie weiter unten bei den Kontaktdaten. Die Möglichkeit per E-Mail können Sie insbesondere dann nutzen, wenn Sie uns eine Ferienwohnung melden möchten, von der Sie vermuten, dass sie nicht beim Wohnungsamt registriert ist. Bitte senden Sie uns dann unbedingt den Link zum Angebot.

Weitere Informationen zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) auch in Deutschland. Die Datenschutzgrundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die EU-weit die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt.

Weitere Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für das Zweckentfremdungsverbot

    PDF-Dokument (297.2 kB)

Postanschrift

Bitte senden Sie Briefsendungen ausschließlich an folgende Anschrift:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Stadtentwicklungsamt
Postfach 730113
13062 Berlin