Hinweis 1:
Aufgrund der derzeitigen personellen Situation kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten daher, von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Alle eingehenden Anträge werden selbstverständlich geprüft und in angemessener Zeit bearbeitet.
Hinweis 2:
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz müssen Sie derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 4 Wochen ab Antragstellung im Wohnungsamt rechnen.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, möglichst alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen oder fehlende Unterlagen umgehend zu beschaffen. Erforderliche Nachreichungen können die Bearbeitungszeit verlängern.
Stand: 10.04.2026