Wie alle anderen Berliner Bezirksämter ist auch das Bezirksamt Pankow als Ordnungsbehörde gemäß § 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin (KatSG) in seiner Gesamtheit zugleich auch eine Katastrophenschutzbehörde. In dieser Eigenschaft trifft das Bezirksamt Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge und – abwehr, die in die bezirkliche Zuständigkeit fallen.
Das Bezirksamt Pankow als Katastrophenschutzbehörde
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Inhaltsverzeichnis
- Das Bezirksamt als Ordnungs- und Katastrophenschutzbehörde
- Was wird unter einer Katastrophe oder Großschadenslage verstanden?
- Mögliche Notlagen/Notfälle aus dem Wirkungskreis Katastrophenschutz
- Wesentliche Ordnungsaufgaben und Rolle der Fachämter
- Lagebewältigung durch einen Krisenstab?
- Rolle Katastophenschutzbeauftragte:r bzw. Stabsstelle Katastrophenschutz
- Pflicht zur Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung
- Die Katastrophenschutzbehörden des Landes Berlin im Überblick
Wesentliche Ordnungsaufgaben und Rolle der Fachämter
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fachlich (federführendes) zuständiges Fachamt
Wesentliche Ordnungsaufgabe/Szenario
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Amt für Soziales
Notunterbringung obachloser Personen, z.B. aufgrund von Evakuierungen, Wohnungsbränden und ähnlichen Ereignissen
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Gesundheitsamt
Seuchenschutz. z.B. aufgrund von Pandemien, Beeinträchtigungen der Wasserqualität
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Ordnungsamt
Lebensmittel- und Veterinäraufsicht bei der Bekämpfung von Tierseuchen und/oder Lebensmittelverunreinigungen
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Stadtentwicklungsamt (Bauaufsicht)
Die Bauaufsichtsbehörde ist im Rahmen des ASOG (allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) und der Bauordnung für Berlin für die (bauaufsichtliche) Gefahrenabwehr verantwortlich, z.B. Prüfung der Statik und Mitwirkung bei der Entscheidung, ob Gebäude nach einem Brand etc. gefahrlos bewohnbar sind.
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Amt für Umwelt- und Naturschutz
Abwehr von Umweltgefahren, z.B. Kontamination von Gewässern durch Gefahrenstoffe.
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Straßen- und Grünflächenamt
Technische Unterstützungsleistungen, z.B. bei der Beseitigung von Gefahrenquellen von Sturmschäden in Folge von Unwettereignissen. Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen.
Bezirksamt Pankow von Berlin
Katastrophenschutz
(katastrophenschutz@ba-pankow.berlin.de)