Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S

Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Es gibt zwei Wege:

Weg 1

Sie haben einen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) bekommen. Der Berechtigungsnachweis enthält einen oder mehrere QR-Codes.

  1. Sie beantragen eine VBB-Kundenkarte Berlin S im Online-Antragsportal der BVG.
    Zum Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe
    Am einfachsten geht das mit dem Handy – dann können Sie Fotos von benötigten Unterlagen machen und direkt hochladen.
    • Sie machen die notwendigen Angaben – Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Leistungszeitraum sowie Adresse und ggf. gesetzlicher Vertreter.
    • Sie laden Scans oder Fotos des Berechtigungsnachweises und eines Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis) hoch, am Besten im JPG-Format.
    • Und noch ein Foto von sich, im JPG-Format.
    • Sie sehen eine Vorschau, wie Ihre Kundenkarte aussieht.
    • Sie überprüfen, ob Ihre Angaben korrekt sind.
    • Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Antrages.

2. Die BVG schickt Ihnen Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S per Post zu.

3. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

4. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App die Nummer Ihrer VBB-Kundenkarte Berlin S ein.

ACHTUNG: Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

Weg 2 (Übergangsregelung bis zum 30.06.2023)

Sie haben noch keinen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle bekommen, Sie warten noch auf Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S oder schaffen es nicht, den Antrag auf die VBB-Kundenkarte online zu stellen. Sie haben aber einen gültigen Leistungsbescheid oder einen gültigen berlinpass. Dann können auch Sie bis zum 30.06.2023 das Berlin-Ticket S nutzen.

  1. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.
  2. Auf dem Berlin-Ticket S tragen Sie Ihre berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein.
ACHTUNG: Bei Kontrollen müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:
  • das aktuelle Berlin-Ticket S,
  • ein Ausweisdokument (zum Beispiel den Personalausweis) und
  • Ihren gültigen Leistungsbescheid (eine Kopie reicht aus) oder den gültigen berlinpass.
Der Leistungsbescheid kann auch geschwärzt werden. Verwenden Sie möglichst eine Kopie des Leistungsbescheides. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
  • Kopfbogen,
  • Überschrift/Betreff,
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet,
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

Sie haben noch Fragen zum Berechtigungsnachweis?