Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.

Weg 1: Nutzung des Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis

Sie haben einen Leistungsbescheid von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) oder einen Leistungsnachweis von Ihrer zuständigen Stelle (zum Beispiel LAGeSo, LABO, JVA) bekommen. Sie können das Berlin-Ticket S mit Ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie oder dem Leistungsnachweis im Original zusammen mit dem Personalausweisdokument verwenden.

1. Sie haben Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis erhalten.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App den Vor- und Nachnamen ein.

HINWEIS: Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab sofort der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen. Achten Sie jedoch darauf, dass ausschließlich der Leistungsbescheid geschwärzt werden kann. Sofern Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis verwenden, ist dieser im Original zu verwenden.

Falls Sie Teile des Leistungsbescheides schwärzen möchten, müssen die folgenden Informationen weiterhin lesbar bleiben:
  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

ACHTUNG: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
  • das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Vor- und Nachnamen,
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
  • Ihren Leistungsbescheid (ggf. in Kopie und geschwärzt) oder Ihren Leistungsnachweis im Original

Weg 2 - eine noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S

Das Verfahren zur Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S ist beendet. Eine Beantragung ist daher nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte VBB-Kundenkarten behalten jedoch ihre Gültigkeit und können weiterhin als Nachweis für die Nutzung des Berlin-Ticket S verwendet werden.

Zur Nutzung des Berlin-Ticket S mit gültiger VBB-Kundenkarte Berlin S:

1. Ihnen liegt eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S vor.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App den vollständigen Vor- und Nachnamen ein und führen diese mit sich.

4. Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

WICHTIGER HINWEIS: Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Sie haben noch Fragen zur Nutzung des Berlin-Ticket S sowie weiteren Vergünstigungen?

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung