Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S

Sie wollen das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen.

Weg 1: Nutzung des Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis

Sie haben einen Leistungsbescheid von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) oder einen Leistungsnachweis von Ihrer zuständigen Stelle bekommen. Sie können das Berlin-Ticket S mit Ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie oder dem Leistungsnachweis im Original zusammen mit dem Personalausweisdokument verwenden.

1. Sie haben Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis erhalten.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App den Vor- und Nachnamen ein.

HINWEIS: Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab sofort der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen. Achten Sie jedoch darauf, dass ausschließlich der Leistungsbescheid geschwärzt werden kann. Sofern Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis verwenden, ist dieser im Original zu verwenden.

Falls Sie Teile des Leistungsbescheides schwärzen möchten, müssen die folgenden Informationen weiterhin lesbar bleiben:
  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

ACHTUNG: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
  • das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Vor- und Nachnamen,
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
  • Ihren Leistungsbescheid (ggf. in Kopie und geschwärzt) oder Ihren Leistungsnachweis im Original

Weg 2 - eine noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S

Das Verfahren zur Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S ist beendet. Eine Beantragung ist daher nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte VBB-Kundenkarten behalten jedoch ihre Gültigkeit und können weiterhin als Nachweis für die Nutzung des Berlin-Ticket S verwendet werden.

Zur Nutzung des Berlin-Ticket S mit gültiger VBB-Kundenkarte Berlin S:

1. Ihnen liegt eine gültige VBB-Kundenkarte Berlin S vor.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App den vollständigen Vor- und Nachnamen ein und führen diese mit sich.

4. Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

WICHTIGER HINWEIS: Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.

Sie haben noch Fragen zur Nutzung des Berlin-Ticket S sowie weiteren Vergünstigungen?

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung