Sie haben einen Leistungsbescheid von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) oder einen Leistungsnachweis von Ihrer zuständigen Stelle (zum Beispiel LAGeSo, LABO, JVA) bekommen. Sie können das Berlin-Ticket S mit Ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie oder dem Leistungsnachweis im Original zusammen mit dem Personalausweisdokument verwenden.
1. Sie haben Ihren aktuellen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis erhalten.
2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.
3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App den Vor- und Nachnamen ein.
HINWEIS: Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab sofort der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder – falls vorhanden – die gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder auf der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen.
Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen. Achten Sie jedoch darauf, dass ausschließlich der Leistungsbescheid geschwärzt werden kann. Sofern Sie das Berlin-Ticket S mit einem Leistungsnachweis verwenden, ist dieser im Original zu verwenden.
Falls Sie Teile des Leistungsbescheides schwärzen möchten, müssen die folgenden Informationen weiterhin lesbar bleiben:
- Kopfbogen
- Überschrift/Betreff
- Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
- Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
- Bewilligungszeitraum.
Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.
ACHTUNG: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
- das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Vor- und Nachnamen,
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
- Ihren Leistungsbescheid (ggf. in Kopie und geschwärzt) oder Ihren Leistungsnachweis im Original