Sie haben noch keinen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle bekommen, Sie warten noch auf Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S oder schaffen es nicht, den Antrag auf die VBB-Kundenkarte online zu stellen. Sie haben aber einen gültigen Leistungsbescheid oder einen gültigen berlinpass. Dann können auch Sie bis zum 30.06.2023 das Berlin-Ticket S nutzen.
- Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.
- Auf dem Berlin-Ticket S tragen Sie Ihre berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein.
ACHTUNG: Bei Kontrollen müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:
- das aktuelle Berlin-Ticket S,
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel den Personalausweis) und
- Ihren gültigen Leistungsbescheid (eine Kopie reicht aus) oder den gültigen berlinpass.
Der Leistungsbescheid kann auch geschwärzt werden. Verwenden Sie möglichst eine Kopie des Leistungsbescheides. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
- Kopfbogen,
- Überschrift/Betreff,
- Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet,
- Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
- Bewilligungszeitraum
Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.