Integriertes Gesundheitsprogramm

Abstrakte Darstellung einer Hierarchie mit Kreisen und Pfeilen

Mit dem Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) fördert das Land Berlin wichtige gesundheitsbezogene Projekte an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen sozialen Sicherungssystemen.

Für die Laufzeit 2026 – 2030 wurde mit dem 4. Rahmenfördervertrag wiederum auch eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des IGP mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin geschlossen.

Kooperationsvereinbarung zum IGP

Über einen Zeitraum von fünf Jahren werden jährlich rund 43,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um etwa 100 Projekte im Bereich der gesundheitlichen Prävention, Beratung, Begeleitung und Versorgung zu fördern.

  • Die Vereinbarungsparteien wie auch die im IGP geförderten Angebote tragen der Vielfältigkeit Berlins Rechnung und begegnen den unterschiedlichen Lebenslagen sensibel, offen, inklusiv und partizipativ. Sie wenden sich gegen jegliche Form der Diskriminierung und Ausgrenzung. Mit den im IGP geförderten Angeboten werden Teilhabechancen, gesellschaftliche Vielfalt und menschliches Wohlergehen im Rahmen der begrenzten Ressourcen realisiert.
  • Die geförderten Angebote haben je nach Auftrag hauptsächlich folgende Aufgaben:
    • Anlaufstellen für niedrigschwelligen Kontakt
    • Angebot von Information, Beratung, Unterstützung, Begleitung von Betroffenen und Angehörigen
    • Case Management
    • Kontakt- und Informationsveranstaltungen, Schulungen, Workshops
    • Straßensozialarbeit
    • Freizeitangebote, um Teilhabe zu realisieren
    • Beratung und Fortbildungen für Fachkräfte
    • Vernetzungen im jeweiligen Themenfeld
  • (Weiter-)Entwicklung, Vernetzung, Koordinierung z.B. zur Sensibilisierung des Gesundheitswesens zum Umgang mit häuslicher und sexualisierter Gewalt
  • Teilweise werden mit der Förderung rechtliche Vorgaben, z.B. aus dem PsychKG, der Istanbul-Konvention, dem Infektionsschutzgesetz oder dem Onlinezugangsgesetz erfüllt.
  • Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) für den Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2030

    PDF-Dokument (70.4 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Handlungsfelder des IGP

Übergreifende Ziele der Projektförderung sind die Gesundheitsförderung, die Prävention von Krankheiten, die Stärkung der Rechte und Souveränität der Betroffenen sowie der Erhalt bzw. die Verbesserung der Lebensqualität bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bis zum Lebensende. Die geförderten Projekte wirken auf die Überwindung von Strukturbrüchen und den Ausgleich sozialer Nachteile hin. Ausgehend von dieser Schwerpunktsetzung wurden für das IGP folgende Handlungsfelder definiert:

  • Besondere gesundheitliche Bedarfslagen
  • HIV/Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden
  • Verbundsystem Drogen und Sucht

Besondere gesundheitliche Bedarfslagen

Die derzeit 41 geförderten Projekte im Handlungsfeld ‘Besondere gesundheitliche Bedarfslagen’ beraten und unterstützen bei chronischen Erkrankungen, bieten Hilfe bei psychischen Erkrankungen sowie in schwierigen und krisenhaften Lebenssituationen und informieren über spezifische gesundheitsbezogene Fragestellungen. Einzelne Projekte widmen sich gezielt Menschen mit Migrationshintergrund, sozial benachteiligten Menschen, Aspekten der Frauen- und Männergesundheit oder der Bewältigung der gesundheitlichen Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

  • Projekte im IGP - Expertise, Erfahrung, Vielfalt

    Das Dokument enthält eine kurze Darstellung der im Jahr 2022 im Handlungsfeld geförderten Projekte. Es bietet einen Überblick über die projektbezogenen Angebote, insbesondere auch für Menschen mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte und die direkten Kontaktdaten der Projekte.

    PDF-Dokument (767.9 kB) - Stand: September 2022
    Dokument: SenGes

  • Ziele und Maßnahmen

    Bereits in den Jahren 2010 bis 2014 haben die Projekte des Handlungsfeldes in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin und der Senatsverwaltung sieben übergeordnete Ziele sowie Teilziele und Maßnahmen in einem partizipativen Prozess entwickelt, die in diesem Dokument beschrieben werden. Außerdem ist auch die historische Entwicklung der Diskussion von Zielen für dieses vielfältige Handlungsfeld enthalten.
    Die Datei liegt nun in barrierefreier Form vor.

    PDF-Dokument (207.5 kB)
    Dokument: SenGes

HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden

In diesem Handlungsfeld werden derzeit zwölf Projekte gefördert, deren Zielgruppe von HIV/Aids, sexuell übertragbaren Infektionen sowie Hepatitiden betroffene Menschen sind. Dazu gehören unter anderem Männer, die Sex mit Männern haben, intravenös drogengebrauchende Menschen, Menschen aus Süd-Sahara-Afrika und Menschen, die der Sexarbeit nachgehen. Folgende Leistungen werden den Klientinnen und Klienten von den Projekten angeboten:

  • Prävention von HIV/Aids, sexuell übertragbaren Infektionen und Hepatitiden
  • Psychosoziale Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit HIV/Aids und ihren Angehörigen, einschließlich ergänzender medizinischer und pflegerischer Versorgung
  • Testangebote für HIV/Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden für Personen, die sich dem Risiko einer Infektion ausgesetzt haben
  • Durchführung von Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie gesundheitliche Prävention für Menschen in der Sexarbeit
  • Inhaltliche, konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung von Leistungsbereichen und Angeboten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen eines transparenten Dokumentationssystems
  • Interessenvertretung hinsichtlich sozialrechtlicher Fragen von Klientinnen und Klienten gegenüber Dritten

Verbundsystem Drogen und Sucht

Das Handlungsfeld Verbundsystem Drogen und Sucht ist mit 46 geförderten Projekten das größte Handlungsfeld im IGP. Es umfasst folgende Leistungsbereiche:

  • Ambulante Grundversorgung (Regionalisierte Suchtberatungsstellen, niedrigschwellige Kontaktangebote inkl. Drogenkonsumräume, ergänzende gesamtstädtische Angebote)
  • Komplementäre Versorgung (Wohnangebote für spezielle Zielgruppen)
  • Integration (Angebote der Qualifizierung, Beschäftigung und Tagesstrukturierung sowie spezielle Angebote zur Unterstützung der ambulanten Therapie für besondere Zielgruppen)
  • Selbsthilfearbeit
  • Prävention und Frühintervention

Die ambulante Grundversorgung wird durch sechs integrierte regionale Suchthilfedienste gewährleistet. Die Suchthilfedienste bieten wohnortnahe Suchtberatung und Betreuung für Menschen mit Suchtproblemen und ihre Angehörigen. Die regionale Grundversorgung wird durch die gesamtstädtischen Angebote ergänzt. Die Organisation der Angebote als Verbundsystem trägt den spezifischen Anforderungen und Bedarfslagen von Menschen mit Drogen- und Suchtproblemen und deren Angehörigen Rechnung.

Förderberichte zum Integrierten Gesundheitsprogramm

  • Integriertes Gesundheits- und Pflege-Programm: Bericht über die Entwicklungen des Förderprogramms in den Jahren 2021 und 2022

    Achtung die im Dokument angegebene Kontaktadresse ist veraltet. Die neue Adresse lautet: IGP@senwgp.berlin.de

    PDF-Dokument (586.7 kB)

  • Integriertes Gesundheitsprogramm - Förderbericht 2017

    PDF-Dokument (514.5 kB)
    Dokument: SenGes

  • Integriertes Gesundheitsprogramm - Jahresbericht 2013

    PDF-Dokument (3.7 MB)

  • Integriertes Gesundheitsprogramm - Jahresbericht 2012

    PDF-Dokument (2.7 MB)

Weiterführende Informationen

HIV-Test

HIV/Aids, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden

Menschen, die sich mit einer STI infiziert haben, finden in Berlin ein breites Unterstützungsangebot. Weitere Informationen

Älterer Mann in der Natur beim Sport

Gesundheitsförderung und Prävention

Übersichtsseite: Die Senatsverwaltung unterstützt eine Reihe von Maßnahmen und Kampagnen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Weitere Informationen

Ärztin und Pfleger im OP

Pflege und Rehabilitation

Informationen zu den Themen Pflege und Rehabilitation bei der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Gesundheit

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