Die Abteilung Gesundheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Die Abteilung Gesundheit stellt sich vor

DGS-Video: Die Abteilung Gesundheit stellt sich vor

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an MovingImage übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: movingimage

Untertitel können über das Sprechblasen-Symbol im Player aktiviert werden. Das Video kann in verschiedenen Größen heruntergeladen werden, und zwar über das Download-Symbol am rechten oberen Bildrand. Es wird dann eingeblendet, wenn die Maus an den rechten oberen Bildrand geführt wird.

Videoinhalt zum Nachlesen: Die Abteilung Gesundheit stellt sich vor

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Abteilung Gesundheit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung.

Das Gesundheitswesen in Deutschland umfasst drei Sektoren, die ambulante Versorgung, die stationäre Versorgung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit befasst sich daher sowohl mit der Krankenhausplanung und investiven Krankenhausförderung, der ambulanten und sektorenübergreifenden Planung als auch mit Steuerungsaufgaben und besonderen Ordnungsaufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird grundsätzlich in den zwölf Gesundheitsämtern sowie den gesonderten Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination der Bezirksämter und auch im Landesamt für Gesundheit und Soziales wahrgenommen.

Die Gesundheitsabteilung bringt die Berliner Interessen in die Gesetzgebungsvorhaben und Reformprozesse des Bundes ein und gestaltet die Rechtssetzung des Berliner Landesrechts.

Sie arbeitet eng zusammen mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Kammern der Heilberufe, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, mit Verbänden, die im Gesundheitswesen tätig sind und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.

Das Gesundheitswesen in Berlin bietet ein flächendeckendes Netz hochwertiger Einrichtungen. Aber vorrangiges Ziel ist die Gesunderhaltung, weswegen auch der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsförderung besonderes Interesse gilt. Hilfsangebote im Bereich Drogen und Sucht werden ebenso organisiert wie das Feld der psychiatrischen Versorgung.

Die Gesundheitsabteilung ist auch zuständig für Angelegenheiten der Familienplanung, Transplantationsmedizin, den Infektionsschutz, die Umwelthygiene, Arzneimittel und Medizinprodukte oder auch für die Berufe im Gesundheitswesen.

Es besteht ein Krisenstab für den Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz Ebenso bereitet man sich auf biologische Gefahrenlagen vor.

Die Abteilung Gesundheit befasst sich mit vielen unterschiedlichen Themen. Nähere Informationen zu zentralen Arbeitsgebieten und Themenfeldern der Abteilung Gesundheit finden Sie auf unseren Internetseiten:

  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Schwangerschaft und Kindergesundheit
  • Gesundheitswesen
  • Gesundheitsschutz und Umwelteinflüsse
  • Themen A-Z
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Publikationen

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an MovingImage übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: movingimage

Untertitel können über das Sprechblasen-Symbol im Player aktiviert werden. Das Video kann in verschiedenen Größen heruntergeladen werden, und zwar über das Download-Symbol am rechten oberen Bildrand. Es wird dann eingeblendet, wenn die Maus an den rechten oberen Bildrand geführt wird.

Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Gesundheit