Ambulante vertragsärztliche Versorgung ist die wohnortnahe medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Patientinnen und Patienten können dabei frei wählen, in welcher Praxis sie sich behandeln lassen. Die ambulante Versorgung durch sogenannte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – also Medizinerinnen und Mediziner, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung zugelassen sind – wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) gemäß § 75
SGB V sichergestellt. Die Webseiten der KV Berlin bieten umfassende Informationen zum ambulanten Versorgungsangebot im gesamten Stadtgebiet.