Krankenhausplan des Landes Berlin

Rettungsdienst

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) schreibt vor, dass die Bundesländer Krankenhauspläne aufstellen. Die Pläne sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung durch leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhäuser patienten- und bedarfsgerecht versorgt wird. Der Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin ist die verbindliche Planungsgrundlage bis zum Jahr 2025.

  • Krankenhausplan 2020

    PDF-Dokument (7.1 MB)

Gegenstand des Krankenhausplans

In Berlin wird der Krankenhausplan in enger Abstimmung mit allen an der Krankenhausversorgung Beteiligten für einen mehrjährigen Zeitraum aufgestellt. Die getroffenen Festlegungen werden erst dann verbindlich, wenn sie dem Krankenhausträger mittels eines sogenannten Feststellungsbescheids übermittelt wurden und der Bescheid in Kraft tritt.

Im Krankenhausplan werden Feststellungen getroffen über folgende Aspekte:

  • wichtige gesundheitspolitische Ziele und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Krankenhäuser
  • die voraussichtliche Bedarfsentwicklung und erforderliche Veränderungen der benötigten Kapazitäten in den Krankenhäusern
  • den Auftrag der Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung
  • die Entwicklung der Ausbildungsstätten für medizinisches Fachpersonal, die mit den Krankenhäusern verbunden sind

Zentren mit besonderen Aufgaben: onkologische Zentren, Lungenzentren und Zentren für besondere Erkrankungen

Durch die Ausweisung von speziellen Zentren sollen die Qualität der Krankenhausbehandlung verbessert, das Wissen in Fachgebieten verstärkt, spezielle Aufgaben sinnvoll verteilt und Angebote zur medizinischen Versorgung konzentriert werden. Im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese Zentren bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Diese werden im Krankenhausplan des Landes oder im Einzelfall durch die zuständige Landesbehörde festgelegt (§ 2 Abs. 2 Satz 4 KHEntgG).

In Berlin wurde deshalb im Fachausschuss Krankenhausplanung unter Beteiligung der Krankenkassen, der Berliner Krankenhausgesellschaft und der Ärztekammer sowie unter Anhörung externer Expertinnen und Experten ein Konzept erarbeitet. Es legt die Grundvoraussetzungen für die Ausweisung für onkologische Zentren, Lungenzentren und Zentren für seltene Erkrankungen (NAMSE) fest und beschreibt die zusätzlichen Aufgaben dieser Krankenhäuser, für die sie keine Fallpauschale erhalten. Krankenhäuser, die gegenüber der Landesbehörde nachweisen, dass sie die Voraussetzungen gemäß Konzept erfüllen, können dies gemäß KHEntgG in den Budgetverhandlungen geltend machen.

Die Liste der bisher untersuchten Behandlungsbereiche und die dargestellten Anforderungen sind nicht abschließend, sondern unterliegen einem dynamischen Prozess, der sich an bundespolitischen Entwicklungen orientiert.

Einzelheiten zu den Festlegungen können dem Konzept entnommen werden.

  • Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren im Land Berlin

    Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren im Land Berlin

    PDF-Dokument (88.6 kB) - Stand: 11.12.2018
    Dokument: SenGes

Vorherige Krankenhauspläne

  • Krankenhausplan 2016

    PDF-Dokument (3.7 MB)
    Dokument: SenGes

  • Grundzüge des Krankenhausplans 2016

    PDF-Dokument (216.4 kB)
    Dokument: SenGes

  • Dokumentation des Workshops "Der neue Berliner Krankenhausplan"

    PDF-Dokument (4.0 MB) - Stand: 6. Dezember 2012
    Dokument: SenGes

  • Krankenhausplan 2010

    PDF-Dokument (3.9 MB)
    Dokument: SenGes

Weiterführende Informationen

Statistik online

Transparenzdaten: Leistungsvergleich der Berliner Krankenhäuser

Die Transparenzdaten ermöglichen einen Leistungsvergleich für ausgewählte Behandlungen in den Krankenhäusern der Stadt Berlin. Weitere Informationen

Krankenhausbett

Bettenangebot in den Berliner Krankenhäusern

Bettenangebot in den Berliner Krankenhäusern im Überblick mit Aufschlüsselung der Bettenkapazitäten nach Krankenhaustypen. Weitere Informationen

Intensivstation

Medizinische Versorgungskonzepte

Damit allen Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung zukommt, erarbeiten die Berliner Krankenhäuser gemeinsam medizinische Versorgungskonzepte. Weitere Informationen